Die Kontaktstelle Wohnen sieht dringenden Handlungsbedarf bei der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Geflüchteten vor dem Hintergrund des besonderen Infektions- und Ausbreitungsrisikos des Coronavirus. Gerade die ersten beiden Fälle aus einer Erstaufnahmeinrichtung in Leipzig zeigen, dass die jeweiligen verantwortlichen Behörden zwingend aktiv werden müssen. Erste Reaktionen des Landratsamtes für den Landkreis Leipzig gehen nicht weit genug, um die Menschen wirklich zu schützen und das Gesundheitssystem nicht unnötig zu belasten.

Stefan Kausch, Mitarbeiter der Kontaktstelle Wohnen: „Wir fordern die sofortige dezentrale Unterbringung außerhalb der Gemeinschaftsunterkünfte und Erstaufnahmeeinrichtungen von Personen, die zu den Risikogruppen gehören und durch das Coronavirus besonders gefährdet sind. In den Unterkünften müssen Geflüchtete auf engstem Raum miteinander leben – sogar zu mehreren Personen in einem Zimmer. Bäder und Küche werden von vielen Menschen geteilt. Unter diesen Bedingungen lässt sich eine Ausbreitung des Virus nicht kontrollieren.“

Neben den allgemeinen Maßnahmen des Freistaates Sachsen, die zum 23.03.2020 in Kraft getreten sind, hat das Landratsamt des Landkreises Leipzig erste Vorkehrungen zur Entschärfung der Lage getroffen. Diese betreffen vor allem die Bereitstellung von aufenthaltsrechtlichen Dokumenten, Kranken- und Zahnbehandlungsscheinen und Sicherstellung der Auszahlungen. Die Kontaktstelle Wohnen sieht darin nur einen ersten Schritt, auf den weitere Maßnahmen folgen müssen.

Die Kontaktstelle Wohnen fordert darüber hinaus, dass leerstehende Zimmer und Etagen in den Unterkünften freigegeben werden, um die Belegung der Unterkünfte zu entzerren. Langfristig sollte eine dezentrale Unterbringung in Wohnungen für alle Geflüchteten ermöglicht werden.
Zudem brauchen die Gemeinschaftsunterkünfte und Erstaufnahmeeinrichtungen eine Ausstattung mit ausreichend Desinfektionsmittel.

Gemeinschaftszimmer, Küchen und sanitäre Räume sollten mehrmals am Tag vom Personal gereinigt werden. Zusätzlich muss eine Versorgung der Geflüchteten mit Informationsmaterialien zum Coronavirus und den beschlossenen Maßnahmen in den jeweiligen Muttersprachen gewährleistet werden.

Für den Fall, dass in einer Gemeinschaftsunterkunft Menschen positiv auf Covid19 getestet werden, ist ein rasches sowie humanes Handeln nötig; Gebäudetrakte oder ganze Unterkünfte dürfen nicht von Polizei und Sicherheitsdiensten abgeriegelt werden. Es sollten dann umgehend alle in der Unterkunft lebenden Menschen getestet werden und die gesunden Menschen schnellstmöglich an einem alternativen Ort untergebracht werden.

Nicht zuletzt sollten alle Bewohner*innen den Gemeinschaftsunterkünften kostenfreien WLAN-Zugang haben. Dies würde direkte soziale Kontakte reduzieren und ist besonders jetzt, wo die Ausgangssperre gilt – aber auch für den Fall einer Quarantäne – für die zügige Weitergabe von Informationen unerlässlich. Auch um in Zeiten der Schulschließung an digitalen Unterrichtsangeboten teilnehmen und Übungsaufgaben erhalten zu können, würde kostenfreies WLAN die Bildungshürden für geflüchtete Kinder reduzieren.

Hintergrund
Die Kontaktstelle Wohnen unterstützt seit 2015 Geflüchtete in Leipzig und im Landkreis Leipzig dabei, in eigenen Wohnraum zu ziehen. Als Teil des Runden Tisches Migration im Landkreis Leipzig haben wir bereits am 20.03. einen Forderungskatalog an den Landrat des Landkreises Leipzig verschickt. Bei Interesse schicken wir Ihnen Informationen dazu gerne zu.

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