Bärlauch darf ohne Genehmigung nur in handstraußgroßen Mengen für den Eigenbedarf gepflückt werden. Darauf weist die Stadt Leipzig aus aktuellem Anlass hin. In Naturschutzgebieten und Flächennaturdenkmalen ist die Entnahme der markant duftenden Pflanze sogar grundsätzlich verboten.
Die Bärlauch-Saison beginnt eigentlich erst im Frühjahr. Wie das Ordnungsamt mitteilt, konnte die Polizeibehörde jedoch bereits jetzt schon im Waldgebiet Nonne zwei Bärlauchdiebe auf frischer Tat stellen. Diese hatten bereits mehrfach seit Ende Januar Säcke mit den Knollen der beliebten Pflanze geerntet. Gegen die dank mehrerer Bürgerhinweise gefassten Diebe wurde schließlich ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und das Diebesgut sichergestellt. Weitere Hinweise nimmt das Ordnungsamt gern unter der Rufnummer (0341) 123-8888 entgegen.
Grundsätzlich gilt: Wer größere Mengen (Einkaufsbeutel, Säcke) Bärlauch ernten möchte, muss das Einverständnis des Waldeigentümers und der Naturschutzbehörde einholen. Für die gewerbliche Nutzung ist in jedem Fall eine Genehmigung der Naturschutzbehörde erforderlich. So regelt es das Naturschutzgesetz in der sogenannten Handstraußregelung. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können nach Paragraf 52 Sächsisches Waldgesetz mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 Euro geahndet werden. Weitere Infos gibt es im Internet auf www.leipzig.de/baerlauch.
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