Die Linksfraktion hat heute im Landtag ein „Gesetz über den sozialen Wohnraum“ (Drucksache 7/891) vorgeschlagen. Dazu sagt die wohnungspolitische Sprecherin Juliane Nagel: „In Zeiten den Niedrigzinspolitik sind Immobilien Anlagemöglichkeiten für profitorientierte Unternehmen. Zwei Drittel der Sächsinnen und Sachsen wohnen zur Miete – vor allem sie leiden darunter. Laut Sozialreport der Stadt stiegen die Angebotsmieten in Leipzig zwischen 2013 und 2018 um 30 Prozent, in neueren Wohngebäuden um fast 50 Prozent. In Dresden ist es ähnlich.“
„In beiden Städten müssen bis 2025 jeweils zehntausend Sozialwohnungen entstehen. Dabei ist Leipzig besonders gebeutelt: 2015 fielen mit einem Schlag über 20.000 Wohnungen aus der Belegungsbindung (Drucksache 7/819). Auch aus kleineren Städten und Landkreisen wird Bedarf gemeldet. Erst 2017 hat die Staatsregierung wieder eine Förderrichtlinie für die soziale Wohnraumförderung aufgelegt – Bundesmittel für sozialen Wohnungsbau wurden und werden dennoch zweckentfremdet, um Eigenheime vor allem auf dem Lande zu fördern.
Die Errichtung der geförderten Wohnungen läuft schleppend, der Leidensdruck von Menschen mit geringen Einkommen, von Alleinerziehenden, großen Familien sowie Rentnerinnen und Rentner steigt. Obwohl die Länder für die Wohnraumversorgung zuständig sind, behandelt Sachsen diesen Bereich stiefmütterlich. Wir wollen eine verbindliche gesetzliche Grundlage für soziale Wohnraumförderung und eine aktive Wohnungspolitik!
Dazu schlagen wir einen Wohnraumbericht und eine stetige soziale Wohnraumförderung vor, während die Staatsregierung weiter auf beschränkte Förderrichtlinien setzt. So gilt die Richtlinie „Gebundener Mietwohnraum“ nicht für alle Kommunen, die Richtlinie „Familienwohnen“ schließt ausdrücklich die Förderung von Familien in Mietwohnungen aus und die Richtlinie „Integrative Quartiersentwicklung“ nimmt wiederum Städte von der Förderung aus.
Zudem sollten mehr Menschen die Chance erhalten, in mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen einzuziehen. Mit den aktuell in Sachsen gültigen, gemäß Bundesgesetz festgelegten anrechenbaren Einkommensgrenzen von 12.000 Euro pro Jahr für 1-Personen-Haushalte, 18.000 Euro für 2-Personen-Haushalte und 22.600 Euro für 3-Personen-Haushalte sowie jeweils 4.100 Euro für jede weitere im Haushalt lebende Person werden bedürftige Menschen von der sozialen Wohnraumversorgung ausgeschlossen. Gerade im Niedriglohnland Sachsen müssen wir dafür sorgen, dass mehr Menschen den steigenden Mieten trotzen können. Wir wollen die Einkommensgrenzen deshalb erhöhen und dynamisieren.“
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