Beim Kulturamt der Stadt Leipzig können ab sofort Anträge auf die Förderung von Kleinprojekten der freien Kunst und Kultur gestellt werden. Dafür stehen im Jahr 2020 insgesamt 20.000 Euro zur Verfügung.
Als Kleinprojekte gelten kurzfristig und aus aktuellem Anlass entwickelte Vorhaben mit kulturellem und künstlerischem Charakter sowie Gesamtaufwendungen von maximal 1.500 Euro. Kleinprojekte müssen deutlich partizipativ angelegt sein und aktive Teilhabe ermöglichen, indem sie zum Beispiel die Zuschauer und/oder Teilnehmer aktiv und direkt in das Projekt einbeziehen und/oder Bürgerinnen und Bürger an der Gestaltung ihres Stadtteils beteiligen. Die Projekte müssen öffentlich zugänglich sein und im Jahr 2020 stattfinden.
Anträge auf Kleinprojektförderung können ab sofort schriftlich und unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars an das Kulturamt der Stadt Leipzig gerichtet werden. Die Anträge müssen in Papierform mit rechtsverbindlicher Unterschrift eingereicht werden. Insofern Fördermittel zur Verfügung stehen, ist eine Antragsstellung fortlaufend bis zum 15. November 2020 möglich.
Ein Antrag auf Förderung eines Kleinprojektes kann frühestens zehn Wochen, muss aber spätestens vier Wochen vor Beginn des Vorhabens bei der Stadt Leipzig eingegangen sein. Als Referenzdatum gilt dabei der Veranstaltungstermin. Verspätet eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Deshalb wird bei Bedarf die Benutzung des Fristbriefkastens am Personaleingang des Neuen Rathauses empfohlen.
Eine Kleinprojektförderung kann grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person erhalten, die ihren Sitz bzw. Schaffensmittelpunkt in Leipzig hat und gemeinwohlorientiert kulturelle oder künstlerische Vorhaben realisiert. Nicht antragsberechtigt sind Einrichtungen in unmittelbarer oder mittelbarer staatlicher oder kommunaler Trägerschaft sowie Einrichtungen, die vom Freistaat Sachsen und/oder der Stadt Leipzig bereits institutionell gefördert werden.
Alle Anträge auf Kleinprojektförderung werden in einem Verfahren durch das Kulturamt der Stadt Leipzig unter Berücksichtigung von Förderkriterien für Kleinprojekte formal und inhaltlich geprüft. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Die vollständigen Zuwendungsbestimmungen, das Antragsformular sowie alle notwendigen Informationen sind unter www.leipzig.de/kulturfoerderung im Bereich Kulturförderung beantragen bereitgestellt. Zudem wird empfohlen, sich im Vorfeld der Antragsstellung im Kulturamt beraten zu lassen
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