Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) hat Klage gegen die Tele Columbus AG eingereicht, da sie massenweise Preiserhöhungen an ihre Kunden schickte – ohne Widerspruchs- oder Sonderkündigungsrecht. Die Verbraucherschützer halten die zugrundeliegende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unzulässig.
Anfang 2019 erhöhten verschiedene regionale Anbieter der Tele Columbus Gruppe ihre Tarife für diverse Internet-, Festnetz- und TV-Verträge der Dachmarke PYUR. Im Einzelfall handelte es sich jeweils um kleine Beträge. Auf der Website pyur.com informierte die Tele Columbus AG darüber, dass Kunden kein Widerspruchs- bzw. Sonderkündigungsrecht hätten, da die Anpassung innerhalb des vertraglich vereinbarten Rahmens liege.
„Bei Beträgen von ein bis zwei Euro monatlich lohnt es sich für einzelne Verbraucher nicht, ihre Rechte gegenüber Tele Columbus durchzufechten. Aber in der Summe geht es dennoch um viel Geld“ , kommentiert Michèle Scherer, Referentin für Digitale Welt bei der VZB. Denn die fragliche Klausel, Kunden seien erst bei einer Entgelterhöhung von mehr als fünf Prozent berechtigt, den Vertrag vorzeitig zu kündigen, halten die Brandenburger Verbraucherschützer für unzulässig.
Bereits im März hatte die VZB die Tele Columbus AG daher abgemahnt und aufgefordert, auf die fragliche Klausel zu verzichten „Da das Unternehmen diesem nicht nachgekommen ist, haben wir es nun verklagt, um die Rechtmäßigkeit der Klausel gerichtlich prüfen zu lassen. Dies kann einer Vielzahl von Verbrauchern zu Gute kommen“, so Scherer.
Weitere Informationen: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de
Die Verbraucherzentrale Sachsen hat ihren Negativpreis 2019 an PYUR verliehen – die Marke der Tele Columbus AG bekam die meisten Stimmen der Verbraucher*innen, mehr dazu: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/pressemeldungen/digitale-welt/prellbock-2019-geht-an-pyur-42296
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