Die Gedenkstätte Großschweidnitz im Landkreis Görlitz erhält eine Bundesförderung nach dem Gräbergesetz. Die Mittel dienen dem Erhalt des Anstaltsfriedhofs, der an die ermordeten Patienten in der ehemaligen Heil- und Pflegeanstalt Großschweidnitz während der NS-Zeit erinnern soll. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat dem Förderantrag des Vereins Gedenkstätte Großschweidnitz e.V. zugestimmt.
»Ich freue mich sehr über die Zusage des Bundes. Neben den Fördergeldern erhält der Verein eine Wertschätzung für seine wichtige Gedenkstättenarbeit. Nicht nur am bevorstehenden Totensonntag müssen wir den Verbrechen in den Pflege- und Heilstätten während des Nationalsozialismus gedenken. Einrichtungen wie in Großschweidnitz mahnen in besonderer Weise, dass sich solche Geschehnisse nicht wiederholen dürfen,« erklärte die sächsische Sozialministerin Barbara Klepsch.
Der Anstaltsfriedhof Großschweidnitz wurde in der Zeit des Nationalsozialismus für psychiatrische und behinderte Patienten zum Todesort, deren Leben als »lebensunwert« eingestuft wurde. Wer bei seiner Aufnahme von den Ärzten und Schwestern als störend, unruhig oder pflegeaufwendig eingeschätzt wurde, verstarb meist innerhalb eines halben Jahres – durch systematische Unterernährung und Mangelversorgung oder durch tödlich dosierte Medikamente. Noch in den letzten Kriegstagen des Zweiten Weltkrieges sind dort noch Menschen zu Tode gekommen.
Der Verein Gedenkstätte Großschweidnitz e. V. engagiert sich seit Jahren für den Erhalt, die Sanierung und die Erweiterung des Friedhofs und der dort befindlichen Gebäude. Aufgrund der geschichtlichen und sozialen Bedeutung der Einrichtung ist diese auch ein besonderer Bestandteil der Sächsischen Gedenkstätten.
Seit 2017 liegt erstmals eine komplette Opferdatenbank der ehemaligen Landesanstalt Großschweidnitz vor. Durch diese ist es möglich, die insgesamt 3.584 Personen namentlich zu benennen, die in der Zeit von September 1939 bis März 1945 verstorben sind und in der Anstalt im Rahmen der Krankenmorde getötet wurden. Gefördert wurde der Aufbau der Opferdatenbank durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. Zudem soll der Aufbau einer Dauerausstellung durch den Verein das Gedenken vor Ort unterstützen.
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