Anfang August wurde in der Gemeinde Weißkeißel (Landkreis Görlitz) ein toter Hund gefunden (das LfULG berichtete). Nach den Fundumständen bestand der dringende Verdacht, dass ein Wolf den Hund getötet hat. Um Gewissheit zu bekommen, wurde die Untersuchung von genetischen Proben beauftragt. Die Untersuchungsergebnisse bestätigen nun den Verdacht und damit das Ergebnis der Vor-Ort-Begutachtung.
Der Wolfsrüde, der als Täter nachgewiesen wurde, konnte im Februar 2019 einmal im Bereich des Daubitzer Territoriums beprobt werden. Wahrscheinlich handelt es sich bei dem Wolf um einen Nachkommen des Wymiarki-Rudels in Westpolen. Welche Rolle der Rüde aktuell im Daubitzer Rudel spielt, ist zurzeit noch unklar. Es handelt sich dabei nicht um den bisher bekannten Rüden des Daubitzer Rudels, welcher Ende Januar 2018 einen Hund auf dem Truppenübungsplatz getötet hatte.
Aus der Gemeinde sind seit dem Vorfall Anfang August nur vereinzelte Sichtungsmeldungen eingegangen, ohne konkrete Hinweise auf auffälliges Verhalten von Wölfen. Auch gab es keine Aufnahmen von Wölfen auf den vor Ort aufgestellten automatischen Wildkameras.
Grundsätzlich können Wölfe, die in Kulturlandschaften leben – auch wenn dies selten ist – durchaus am Tage in oder an Siedlungen gesehen werden, ähnlich wie dies von Füchsen, Rehen oder Wildschweinen bekannt ist. Dies gehört zum Repertoire des normalen Wildverhaltens. Auch das Töten von Nutz- oder Wildtieren in der Nacht und selten auch mal am Tage in Siedlungsbereichen ist als normales Verhalten zu bewerten.
Angriffe von Wölfen auf Hunde kommen nicht sehr häufig, aber unter Umständen vor. Beuteangriffe auf Hunde sind selten und betreffen meist streunende Hunde oder solche, die an Ketten gehalten wurden. Solche Fälle sind beispielsweise auch aus Skandinavien oder osteuropäischen Ländern bekannt.
Konflikte kann es vor allem dann geben, wenn Hunde sich allein im Gelände bewegen und dort auf Wölfe treffen. Unter Umständen werden sie dann von diesen als Eindringlinge im eigenen Territorium betrachtet, die es zu vertreiben oder zu töten gilt. Generell sollten Hunde im Wolfsgebiet angeleint bzw. nahe bei ihrem Besitzer geführt werden.
Es wird weiterhin darum gebeten, jegliche Sichtungen/Hinweise von Wölfen umgehend an die Fachstelle Wolf oder an das LUPUS Institut zu melden.
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