Mit bis zu 25.000 Euro pro Baumaßnahme unterstützt die Stadt im kommenden Jahr Eigentümer, die in Barrierefreiheit investieren. Das Förderprogramm mit dem Titel „Lieblingsplätze für alle“ wird seit 2014 vom Freistaat Sachsen aufgelegt. Damit sollen in öffentlich zugänglichen Einrichtungen bestehende Barrieren abgebaut werden, insbesondere im Kultur-, Freizeit-, Bildungs- und Gesundheitsbereich. Finanziert werden etwa Rampen und Lifte, rollstuhlgerechte Sanitäranlagen, aber auch Orientierungshilfen für sehbehinderte Menschen.
Dafür stehen der Stadt im Jahr 2020 insgesamt 382.500 Euro zur Verfügung. Betreiber – auch Mieter oder Pächter – können die Förderung beantragen. Ein Eigenanteil ist dabei nicht erforderlich. Bisher konnten über dieses Programm schon 73 Baumaßnahmen abgeschlossen werden, die allen Leipzigerinnen und Leipzigern helfen. Weitere 20 Projekte werden noch bis Ende dieses Jahres fertig.
Der vollständige Antrag muss bis spätestens zum 18. November 2019 (Posteingang) bei der Stadt Leipzig, Beauftragte für Menschen mit Behinderungen, 04092 Leipzig, vorliegen. Die Baumaßnahme darf erst beginnen, wenn der Fördermittelbescheid vorliegt und muss im Jahr 2020 durchgeführt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Ein Expertengremium bewertet die Anträge unter anderem danach, wie viele Nutzer von der Veränderung profitieren, ob die Einrichtung bereits gefördert wurde und ob dadurch wirtschaftliche Vorteile entstehen.
Die Antragsformulare sowie weitere Informationen zum Förderprogramm gibt es online unter www.leipzig.de/barrierefreier-lieblingsplatz.
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