Im Jahr 2020 können erneut interkulturelle Projekte von Leipziger Vereinen und Verbänden sowie die Arbeit von Leipziger Migrantenorganisationen durch das Referat für Migration und Integration im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten unterstützt werden. Grundlage dafür bildet die im September 2017 vom Stadtrat beschlossene Fachförderrichtlinie des Referats für Migration und Integration zur Vergabe von Zuwendungen an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen.
Förderfähig sind öffentlichkeitswirksame und interkulturelle Vorhaben, die der gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Teilhabe der in Leipzig lebenden Migrantinnen und Migranten dienen, Angebote, die das Wissen über und die Akzeptanz von ethnischer, kultureller und religiöser Vielfalt in der Stadtgesellschaft fördern sowie Maßnahmen zur Prävention vor und dem Abbau von Ressentiments, Vorurteilen und Diskriminierungen aufgrund ethnischer oder religiöser Zugehörigkeit.
Antragsberechtigt sind in Leipzig ansässige juristische Personen des Privatrechts, die gemeinnützig arbeiten, in ein Vereins- oder Handelsregister eingetragen sind und gemäß ihrer Satzung und Selbstdarstellung die oben genannten Inhalte erfüllen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Es müssen zwingend die Antragsformulare des Referates für Migration und Integration benutzt werden.
Erhältlich sind diese im Internet unter www.leipzig.de/formulare oder direkt im Büro des Referats im Stadthaus Otto-Schill-Straße 2, 1. Etage, Zimmer 110. Dort haben Interessierte auch die Möglichkeit, sich vor der Antragstellung beraten zu lassen. Insbesondere bei einer erstmaligen Beantragung von Fördermitteln ist eine Beratung besonders angeraten. Die Ansprechpartnerin hierfür ist Jana Walther, Tel. 0341 123-2691. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.
Annahmeschluss für die Antragsunterlagen ist der 30. September 2019 (Posteingang bei der Stadt Leipzig; gegebenenfalls sollte der Fristbriefkasten am Wirtschaftseingang des Neuen Rathauses genutzt werden). Formlose Anträge und Anträge per E-Mail können nicht berücksichtigt werden. Es wird empfohlen, Anträge mit ausreichendem zeitlichen Abstand zum Stichtag zu stellen, so dass Unklarheiten in der Antragstellung noch rechtzeitig geklärt werden können.
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