Zum 1. September 2019 haben insgesamt 117 neue Beamtenanwärter ihren Dienst in der sächsischen Justiz begonnen, welche in den kommenden zwei bzw. drei Jahren die Ausbildung zum Justizsekretär oder das Fachhochschulstudium der Rechtspflege absolvieren. Damit leisteten dieses Jahr doppelt so viele Anwärter ihren Diensteid wie in den vergangenen Jahren.
Justizminister Sebastian Gemkow: „Für die weitere Stärkung unserer Gerichte und Staatsanwaltschaften bedarf es engagierter Bediensteter verschiedenster Berufe. In der Öffentlichkeit sind Berufsbilder wie die des Justizsekretärs oder des Rechtspflegers weniger bekannt, dabei sind sie ein unverzichtbarer Teil aller Gerichte und Staatsanwaltschaften. Durch die Ausbildungsoffensive des Freistaates Sachsen konnten in diesem Jahr so viele Auszubildende und Studierende wie seit Jahren nicht mehr eingestellt werden.“
Auf den steigenden Nachwuchsbedarf reagiert die sächsische Justiz mit einer deutlichen Erhöhung der Einstellungszahlen. Während in den letzten drei Jahren noch jeweils ca. 35 angehende Justizsekretäre neu eingestellt wurden, hat sich die Zahl im Jahr 2019 mit 76 Einstellungen mehr als verdoppelt.
Mit 62 weiblichen und nur 14 männlichen Bewerbern ist die Ausbildung bei Frauen noch immer beliebter. Auch die Zahl neu eingestellter Rechtspflegeranwärter ist in diesem Jahr mit 41 – davon 29 weiblich und 12 männlich – wesentlich höher. In den Jahren 2016, 2017 und 2018 erhielten durchschnittlich nur jeweils 23 Bewerber die Möglichkeit, ein entsprechendes Studium in der sächsischen Justiz zu absolvieren.
Justizsekretäre sind oft die ersten Ansprechpartner, wenn rechtssuchende Bürger Kontakt mit Gerichten und Staatsanwaltschaften aufnehmen. Sie fungieren als Schnittstelle zwischen den Bürgern einerseits, den Richtern, Staatsanwälten und Rechtspflegern andererseits. In den Geschäftsstellen sorgen sie für die ordnungsgemäße Führung von Akten, Kalendern und öffentlichen Registern, protokollieren Gerichtsverhandlungen, berechnen Gerichtskosten und versenden Entscheidungen.
Rechtspfleger arbeiten selbstständig und eigenverantwortlich. Sie sind nicht an Weisungen von Vorgesetzten gebunden, sondern wie Richter nur dem Gesetz unterworfen. Sie kommen beispielsweise in den Nachlass- und Grundbuchabteilungen der Gerichte oder bei der Strafvollstreckung in den Staatsanwaltschaften zum Einsatz.
Sowohl Ausbildung als auch Studium sind dual aufgebaut. Umfangreiche Praxisphasen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften in ganz Sachsen wechseln sich mit Zeiten fachtheoretischer Ausbildung ab. Unterrichtsstätten sind dabei das Ausbildungszentrum in Bobritzsch bei Freiberg bzw. die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Meißen.
Die Ausbildung wird mit monatlich rund 1.200,00 Euro netto vergütet, das Studium mit mindestens 1.270,00 Euro netto. Bei Übernahme erhalten Justizsekretäre ein Einstiegsgehalt in Höhe von ca. 2.000,00 Euro netto, Rechtspfleger mindestens 2.300,00 Euro netto.
Interessenten, die im September 2020 ihre Karriere im sächsischen Justizdienst beginnen möchten, können sich jetzt online unter www.hsf.sachsen.de bewerben. Die Bewerbungsfrist für das Rechtspflegestudium läuft noch bis 1. Oktober 2019, für die Ausbildung zum Justizsekretär bis 1. November 2019. Weitere Informationen zu den Berufen sowie zu Bewerbung, Ausbildung und Studium sind im Internet unter www.justiz.sachsen.de/ausbildung sowie www.karriere.sachsen.de zu finden.
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