Justizminister Sebastian Gemkow und Kultusminister Christian Piwarz haben gestern eine Vereinbarung zur Förderung der Demokratieerziehung an sächsischen Schulen unterzeichnet. Mit der Vereinbarung wird die seit den 1990er Jahren zwischen beiden Ministerien erfolgreich praktizierte, vertrauensvolle Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Demokratieerziehung an sächsischen Schulen jetzt auch umfassend schriftlich niedergelegt.
Justizminister Sebastian Gemkow: „Die Justiz sieht sich bei der Förderung des Verständnisses von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit an sächsischen Schulen in der Mitverantwortung. Den Schülern sollen unser Rechtsstaat als Wertesystem, die Gewaltenteilung und die damit verbundene Unabhängigkeit der Gerichte und das Funktionieren des Rechtsstaats nahegebracht werden.“
Kultusminister Christian Piwarz: „Wie wichtig ein funktionierendes Rechtssystem für unsere Gesellschaft ist, kann gar nicht früh genug vermittelt werden. Daher bin ich sehr froh, dass wir mit dieser Kooperation unsere jahrelange Zusammenarbeit weiterentwickeln, um Rechtsbewusstsein zu schaffen, Lebenshilfe zu geben und nicht zuletzt Rechtstreue zu lehren.“
Sächsische Richter und Staatsanwälte engagieren sich durch ihre Mitwirkung am Rechtskundeunterricht an sächsischen Schulen und die Begleitung von Schulklassen bei Gerichtsbesuchen dafür, dass junge Menschen bereits frühzeitig ein Verständnis für die Grundlagen unserer freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung und die Aufgaben der Justiz entwickeln.
Im Zuge des Maßnahmepakets für ein starkes Sachsen vom 4. März 2016 wurde die bisherige Praxis um Unterrichtsmodule zur Unterstützung der Demokratieerziehung an sächsischen Oberschulen ergänzt.
Die Module, an deren Erarbeitung auch die Rechtsanwaltskammer Sachsen beteiligt ist, werden derzeit lehrplangebunden für verschiedene Klassenstufen konzipiert. Die Umsetzung der Module findet dabei teilweise in Kooperation mit Vertretern der Justiz und der Anwaltschaft statt. Inhalte der Module sind u.a. „Umgang mit Wahrheit und Wahrnehmung“ (Klassenstufe 6) und „Menschenrechte und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ (Klassenstufe 8). Perspektivisch soll die Umsetzung der Module auch an anderen Schularten geprüft werden.
Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer Sachsen Dr. Stephan Cramer: „Auch die Rechtsanwaltskammer Sachsen hält die altersgerechte Vermittlung grundlegenden Wissens zu den Strukturprinzipien unserer Staates und insbesondere zur Arbeitsweise der Gerichte und zu den darin zum Ausdruck kommenden Werteentscheidungen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in den Schulen für unerlässlich. Sie wird daher die gemeinsame ständige Arbeitsgruppe zur Erarbeitung von Unterrichtsmodulen zur Unterstützung der Demokratieerziehung an sächsischen Oberschulen auch weiterhin tatkräftig unterstützen.“
Die Vereinbarung enthält neben verwaltungsorganisatorischen Regelungen außerdem Absprachen zur Stärkung der fachlichen Fortbildung der Lehrer einerseits und der didaktischen Fortbildung der beteiligten juristischen Ansprechpartner andererseits.
Die gesamte Vereinbarung kann unter www.bildung.sachsen.de/blog eingesehen werden.
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