Zum heute im Bundeskabinett beschlossenen Entwurf für ein „Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen“ erklärt der sächsische FDP-Bundestagsabgeordnete und Generalsekretär der FDP Sachsen Torsten Herbst: „Wie bereits das Eckpunktepapier ist der heute beschlossene Gesetzentwurf der Bundesregierung eine herbe Enttäuschung für die Kohleregionen wie die Lausitz. Dass die vom Strukturwandel betroffenen Gebiete über die jetzt beschlossenen 14 Milliarden Euro hinaus keine Garantien über die weiteren zugesagten Gelder bekommen sollen, ist kein hinnehmbarer Zustand.“
„Es darf nicht sein, dass die zukünftige Entwicklung der Lausitz zum Spielball der Bundespolitik wird und von der jeweiligen Kassenlage abhängig ist. Bereits der jetzige Streit mit Bundesfinanzminister Scholz zeigt, dass eine Garantie der in Aussicht gestellten 40 Milliarden Euro für die Kohleregionen über einen Staatsvertrag oder Sonderfonds überfällig ist.
Darüber hinaus ist es absolut unverständlich, dass die im Eckpunktepapier enthaltenen 26 Milliarden Euro für Infrastrukturinvestitionen sogar aus dem vorliegenden Gesetzentwurf gestrichen worden sind. Damit gibt es keinerlei Gewissheit, dass die Investitionen in Straßen und Schienenwege auch tatsächlich mit zusätzlichem Geld finanziert werden. Denn natürlich konkurrieren die Verkehrsprojekte in der Lausitz auch mit den anderen Vorhaben im gesamten Bundesgebiet.
Neben der Modernisierung der Infrastruktur und Förderprogrammen braucht die Lausitz vor allem aber mehr Freiheiten für private Investoren. Mit Behördenarbeitsplätzen lässt sich die Wertschöpfung der LEAG nicht ersetzen. Nur wenn es für vorhandene und neue Unternehmen attraktiver ist, in der Lausitz zu investieren als anderswo, entsteht eine nachhaltige neue Wirtschaftsstruktur.
Deshalb muss die Schaffung einer Sonderwirtschaftsregion das Ziel bleiben. Dass diese durch eine bessere Verkehrserschließung, schnelles Internet und Hochschulstandorte flankiert werden muss, liegt auf der Hand. Für uns ist dabei klar: Erst müssen neue Arbeitsplätze in der Lausitz entstanden sein, bevor über ein Ende der Kohleverstromung gesprochen werden kann.“
Hintergrund:
Am 21. August 2019 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einen Referentenentwurf für ein „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ veröffentlicht (siehe hier). Das Bundeskabinett hat diesen Entwurf heute gebilligt. Laut dem Gesetzentwurf sollen die Struktur- und Finanzhilfen lediglich „nach Maßgabe und im Umfang des jeweiligen Haushaltsgesetzes“ bereitstehen. Nach dem Kabinettsbeschluss soll der Entwurf nun in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden.
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