Vorhaben mit Gesamtaufwendungen von maximal 1.500 Euro können vom Kulturamt der Stadt Leipzig künftig im Rahmen eines neuen Programms gefördert werden. Dafür stehen ab dem Jahr 2020 rund 15.000 Euro jährlich zur Verfügung.
In diesem Jahr soll das neue Förderformat zunächst erprobt werden. Entsprechende Anträge können deshalb ab sofort gestellt werden. Anträge können bis zum 30. Oktober 2019 schriftlich und unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars an die Stadt Leipzig/Kulturamt gerichtet werden. Die reguläre Kleinprojekteförderung beginnt dann im Jahr 2020.
Förderfähig sind kurzfristig entwickelte Kleinprojekte mit kulturellem und künstlerischem Charakter. Die Projekte sollen partizipativ angelegt sein und aktive Teilhabe ermöglichen, indem sie zum Beispiel die Bürgerinnen und Bürger an der Gestaltung ihres Stadtteils beteiligen.
Eine Kleinprojekteförderung kann grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person erhalten, die ihren Sitz bzw. Schaffensmittelpunkt in Leipzig hat und gemeinwohlorientiert kulturelle oder künstlerische Vorhaben realisiert. Nicht antragsberechtigt sind Einrichtungen in unmittelbarer oder mittelbarer staatlicher oder kommunaler Trägerschaft sowie Einrichtungen, die vom Freistaat Sachsen und/oder der Stadt Leipzig bereits institutionell gefördert werden.
Die vollständigen Zuwendungsbestimmungen sowie das Antragsformular sind unter www.leipzig.de/kulturfoerderung bereitgestellt.
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