Nachdem Sachsen als erstes Flächenland eine Förderrichtlinie zur digitalen Ausstattung von Schulen vorgelegt hatte, kommt jetzt der zweite Schritt: Die Finanzierung von regionalen und landesweiten Digitalprojekten. Eine dazu notwendige Verwaltungsvorschrift hat heute das Kabinett passiert. „Damit kann die Digitalisierung des sächsischen Schulwesens auf schulübergreifender Ebene weiter voranschreiten“, so Kultusminister Christian Piwarz.
Die Mittel stammen aus dem Digitalpakt Schule. Insgesamt stehen Sachsen aus dem Digitalpakt rund 250 Millionen Euro bis 2024 zur Verfügung. Mit der Verwaltungsvorschrift können regionale und landesweite Digitalprojekte nun mit 12,5 Millionen Euro finanziert werden.
Dazu gehören zum Beispiel digitale Lehr- und Lernplattformen, Cloud-Angebote, Apps oder Kommunikations- und Arbeitsplattformen, die Ausstattung von Lehrerbildungseinrichtungen sowie die Wartung und Administration von digitalen Infrastrukturen im Zuständigkeitsbereich der Schulträger.
Aus den Mitteln werden sowohl landeseigene Projekte finanziert, als auch Vorhaben von öffentlichen und freien Schulträger gefördert. Antragsberechtigt sind demnach das Land sowie Schulträger. Der Regelfördersatz beträgt in diesem Falle 90 Prozent.
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