Derzeit kontrollieren Mitarbeiter der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Nordsachsen, ob Anrainer von Flüssen, Bächen, Seen und Teichen die Schutzstreifen am Gewässer freihalten. Innerorts beträgt der Bereich fünf Meter ab der Böschung, außerhalb dieser muss ein Abstand von zehn Metern eingehalten werden. Dadurch soll die natürliche Sicherung der Ufer gewährleistet bleiben.

Auch wenn es derzeit wegen der niedrigen Pegel allerorts abwegig erscheint: Das Ablagern von Gegenständen, Komposthaufen sowie Holzmieten oder Zäunen, Mauern und Stegen könnten bei Hochwasser Probleme verursachen. Sie stören maßgeblich das Abfließen des Wassers oder verstopfen wichtige Durchlässe. Außerdem können dabei Stoffe ins Wasser gelangen, die den darin lebenden Tieren und Pflanzen schaden.

Im Umkehrschluss heißt das aber nicht, dass Eigentümer von Ufergrundstücken in diesem Bereich sofort Bäume und Sträucher beseitigen müssen. Betroffen davon sind lediglich Flachwurzler wie Koniferen und Fichten, weil bei diesen das Ufer unterspült werden kann und die Böschung wegbricht.

Erlaubt sind Gehölze, die mit ihren Wurzeln Bachsohle und Ufer dauerhaft stabilisieren. Diese spenden zudem Schatten, was das Blühen von Algen eindämmt und damit organische Ablagerungen, die sich zu Schlamm verwandeln.

Ausführliche Informationen bietet ein Hinweisblatt. Dieses ist auch auf der Homepage des Landkreises unter „Aufgaben“ und dem Stichwort „Gewässerrandstreifen“ abrufbar.

(https://www.landkreis-nordsachsen.de/behoerdenwegweiser.html?m=tasks-detail&id=4314#module-body-dzra).

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