Die Sächsische Gleichstellungsministerin Petra Köpping, hat während des Kamingesprächs anlässlich der Frauen- und Gleichstellungsministerkonferenz (GFMK) in Deidesheim auch noch einmal die Rentenungerechtigkeiten der in der DDR geschiedenen Frauen thematisiert und von allen Bundesländern Unterstützung zugesagt bekommen.

Köpping: „Die offensichtlichen Ungerechtigkeiten, die diese Gruppe bei ihrer Rente erfährt, wurden vom Bund immer noch nicht abgemildert. Ich habe die Hauptkonferenz genutzt, um dieses Thema erneut ins Gespräch zu bringen. Es muss dringend eine Regelung gefunden werden, die auch die anderen Gruppen, die von Rentenungerechtigkeiten in Folge des Einigungsvertrages betroffen sind, im Blick hat. Ich freue mich sehr über den Zuspruch, diese Frauen unterstützen zu wollen.“

Im Jahr 2017 bekamen die Frauen vom UN-Frauenrechtsausschuss (Menschenrechtsausschuss zur Beseitigung der Diskriminierung von Frauen – CEDAW) in Genf Recht. Der CEDAW bestätigte, dass die Bundesrepublik die Frauen aufgrund ihrer Herkunft und aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert. Die GFMK hat den Bund damals zur Einrichtung eines Entschädigungsmodelles für alle in der DDR geschiedenen Frauen aufgefordert, unabhängig vom Bezug von Grundsicherungsleistungen.

In Deidesheim hat die GFMK noch einmal bekräftigt, dass es nicht akzeptabel ist, dass der Bund hier keinen Handlungsbedarf sieht. Die Argumentation des Bundes führt nur zur Zementierung des bisherigen, unbefriedigenden Zustands. Hier muss der im Koalitionsvertrag auf Bundesebene versprochene Härtefallfonds endlich realisiert werden. Sonst besteht die Gefahr, dass die Hilfe für die betroffenen Frauen zu spät kommt.

Hintergrund:
Frauen, die in der DDR vor 1992 geschieden wurden und keiner Vollzeitbeschäftigung nachgingen, haben aufgrund des Rentenüberleitungsgesetzes (1990) keine Mindestrente.

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