Der Amtschef für Kommunales, Bau- und Wohnungswesen im Sächsischen Staatsministerium des Innern, Thomas Rechentin, hat heute dem Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Zittau, Thomas Zenker, vier Fördermittelbescheide in Höhe von insgesamt rund 3,1 Millionen Euro übergeben.
Mit diesen finanziellen Mitteln aus den Bund-Länder-Programmen „Stadtumbau“ und „Städtebaulicher Denkmalschutz“ soll die Innenstadt aufgewertet, gestärkt und unter Denkmalschutzaspekten saniert werden. Außerdem kann mit dem Rückbau von Wohngebäuden und der Anpassung von städtischer Infrastruktur an die demografische Entwicklung sozialräumlich umgebaut werden.
„Diese Programme unterstützen unsere Kommunen dabei, sich auf demografische Veränderungen einzustellen und diesen Trend mit entsprechenden städtebaulichen Maßnahmen konstruktiv und bedarfsgerecht zu begleiten. In Zittau schließt dies den Rückbau leerstehender Wohngebäude in einem Plattenbaugebiet ebenso ein, wie die Sanierung einer benötigten Kindertagesstätte.
Das ist zeitgemäßer und bedarfsgerechter Einsatz der uns zur Verfügung stehenden Stadtumbau-Mittel“, sagte Amtschef Thomas Rechentin. „Darüber hinaus können das bau- und kulturhistorisch wertvolle Zentrum der Stadt im Dreiländereck erhalten und zentrale Denkmale nachhaltig genutzt werden“, so Rechentin.
So verteilen sich die finanziellen Mittel konkret:
1. Rund 1,7 Millionen Euro aus dem Bund-Länder-Programm „Stadtumbau“
a) Städtebauliche Gesamtmaßnahme „Aufwertung Innenstadt“
Finanzhilfen in Höhe von rund 1,4 Millionen Euro sind für die Komplettsanierung der Kindertagesstätte „Querxenhäus’l“ und die Sanierung privater und für die städtebauliche Entwicklung bedeutender Wohnhäuser vorgesehen.
b) Städtebauliche Gesamtmaßnahme „Zittau Süd-Ost“
• Finanzhilfen in Höhe von 160.000 Euro aus dem Programmteil „Rückbau Wohngebäude“ für die Reduzierung des Wohnungsleerstandes in diesem sogenannten Plattenbaugebiet;
• Finanzhilfen in Höhe von 172.000 Euro aus dem Programmteil „Rückführung städtischer Infrastruktur“, um die städtische Infrastruktur an die demografische Entwicklung anzupassen.
Für sämtliche städtebauliche Gesamtmaßnahmen hat Zittau im Zeitraum von 2003 bis einschließlich 2018 rund 15 Millionen Euro Bund-Länder-Finanzhilfen aus dem „Stadtumbau“-Programm erhalten.
2. Rund 1,4 Millionen Euro aus dem Bund-Länder-Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“
Für die Sanierung verschiedener Objekte in der historischen Altstadt (u.a. Sanierung der ‚Hauptturnhalle‘ Theaterring 10 sowie von diversen privaten Wohngebäuden und für den Ausbau sowie die Gestaltung der Inneren Weberstraße inkl. Justgässchen) stehen weitere 1,38 Millionen Euro Finanzhilfen zur Verfügung. Für seine historische Altstadt hatte Zittau bis einschließlich 2018 insgesamt rund 63,4 Millionen Euro von Bund und Land erhalten.
Diese Maßnahmen wurden und werden mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.
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