Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller begrüßt die bei der Reform des Wohngeldes erstmals vorgesehene Dynamisierung dieses staatlichen Zuschusses. Der dazu von der Bundesregierung im Mai beschlossene Gesetzentwurf zur Wohngeldreform („Wohngeldstärkungsgesetz“) wird heute im Deutschen Bundestag und im Bundesrat erstmals beraten. Bund und Länder teilen sich je zur Hälfte die Ausgaben für das Wohngeld.
Mit dieser Reform sollen Leistungsniveau und Reichweite des Wohngeldes ab Januar 2020 angehoben und verstetigt werden. Das Wohngeld ist ein sozial treffsicheres und wirksames Instrument, um das Ziel auf bezahlbaren Wohnraum durchzusetzen.
„Bereits auf der Bauministerkonferenz im November 2017 hat sich Sachsen für eine Erhöhung und Dynamisierung des Wohngeldes eingesetzt, was schließlich auch von den Bauministern beschlossen wurde“, sagte Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller. „Menschen, die zu wenig Einkommen haben, um selbst für ihre Miete aufzukommen, müssen sich auf das Wohngeld verlassen können. Das können sie aber nur dann, wenn das Wohngeld dynamisch insbesondere an die Preisentwicklungen am Wohnungsmarkt angepasst wird“, sagte Wöller.
Anpassungen an Preis- bzw. Einkommensentwicklungen finden bei Sozialleistungen nach dem SGB II, dem SGB XII und bei den Renten regelmäßig statt. „Hingegen konnten sie in die Berechnung des Wohngeldes bisher nur dann einfließen, wenn das Wohngeldgesetz entsprechend geändert wurde. Dieser Prozess kostete Zeit und Nerven, da er die Wohngeldempfänger zunächst im Unklaren darüber ließ, ob ihr Anspruch bestehen bleibt.
Diese Rahmenbedingungen waren weder zeitgemäß noch bürgerfreundlich. Die jetzt vom Gesetzgeber zu beratende regelmäßige Anpassung des Wohngeldes an die allgemeine Entwicklung von Mieten und der nominalen Einkommen im Rhythmus von zwei Jahren wird den Menschen deutlich mehr Planungssicherheit geben“, so Wöller.
Gegenwärtig ist es noch so, dass die Empfängerzahl des statischen Wohngeldes sinkt, wenn Transferleistungen wie beispielsweise Grundsicherung und Kosten der Unterkunft (KdU) nach dem SGB II erhöht werden. Bei einer Rentenerhöhung verringert sich das Wohngeld und fällt wegen des dann höheren Einkommens in vielen Fällen ganz weg. Dieser Effekt betrifft in Sachsen eine große Anzahl der Wohngeldempfänger, denn die Hälfte aller Wohngeldhaushalte sind Rentnerhaushalte.
Zum Stichtag 31. Dezember 2017 gab es in Sachsen 48.026 Wohngeldhaushalte. Sie bezogen insgesamt 74,2 Millionen Euro Wohngeld. Der Freistaat Sachsen finanzierte diese Summe zur Hälfte.
Hintergrundinformationen zum Wohngeld
Das Wohngeld ist als Subjektförderung ein Zuschuss an den Empfänger und unterstützt Haushalte mit geringem Einkommen bei der Bewältigung der Kosten für die Miete bzw. bei den Lasten eines Eigenheims. Das Wohngeld dient laut §1 des Wohngeldgesetzes (WoGG) der Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.
Es ist abhängig vom Gesamteinkommen des Haushaltes, von der monatlichen Miete bzw. Belastung und von der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Empfänger von Transferleistungen (z. B. Grundsicherung und KdU nach dem SGB II). Deren Unterkunftskosten werden im Rahmen der Transferleistung über die anerkannten KdU berücksichtigt.
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