Gestern fand die Vorstellung des Gesetzentwurfes der Linksfraktion für sozialen Wohnraum in Sachsen (Parlaments-Drucksache 6/17549) statt. Dazu erklärt Enrico Stange, wohnungspolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag: Das Wohnen ist mittlerweile DIE soziale Frage der heutigen Zeit in den deutschen Großstädten.
Auch in den sächsischen Großstädten Dresden und Leipzig besteht Wohnungsmangel, es fehlt an Wohnungen im unteren Preissegment (nach einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung insgesamt in beiden Metropolen 87.000 Wohnungen), insbesondere für Ein-Personen-Haushalte, aber auch für kinderreiche Familien mit einem Bedarf an großen Wohnungen sowie an Wohnungen, die barrierearm oder barrierefrei sind, also für Menschen mit Behinderungen, für Senior*innen und Pflegebedürftige.
Auch in Klein- und Mittelstädten oder anderen wirtschaftlich dynamischen Regionen werden Wohnungen gebraucht. In ländlichen Regionen sind zwar oft Überhänge günstiger Wohnungen vorhanden, fehlen aber andererseits altersgerechte, barrierefreie und barrierearme sowie familienfreundliche Wohnungen.
Der Bedarf an sozial gefördertem Wohnraum ist also gegeben. Mit der Beschlussfassung des Landtags über den vorliegenden Gesetzentwurf zöge der Freistaat Sachsen mit der Gesetzgebung in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein gleich. Das Grundanliegen des Gesetzes: Die soziale Wohnraumförderung zugunsten der Haushalte, die sich aus eigener Kraft nicht mit angemessenem Wohnraum versorgen können.
Die Kommunen werden als wichtige Partner bei der sozialen Wohnraumförderung gestärkt, einerseits soll die Kenntnis über die örtliche Wohnungsmarktlage genutzt, andererseits soll die Mitverantwortung für die Versorgung mit Wohnraum eingefordert werden. Dazu können u.a. Zielvereinbarungen zwischen dem Freistaat Sachsen, den Kommunen und Dritten als neues Instrument sozialer Wohnraumförderung abgeschlossen werden.
Der Gesetzentwurf sieht vor, die Einkommensgrenzen des Wohnberechtigungsscheins anzuheben: auf 19 500 Euro (1-Person-Haushalt), 30 000 Euro (2 Personen) und zusätzlich 7 500 Euro für jede weitere Person. Diese Anhebung ist notwendig, da die bestehenden Grenzen nicht ausreichen, um vor einer Überlastung durch Mietzahlungen zu schützen.
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