Im Vorfeld der sachsenweiten Kommunalwahl am 26. Mai 2019 hat die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Leipzig zentrale Forderungen der regionalen Wirtschaft an die Kommunalpolitik der kommenden fünf Jahre formuliert. Wichtige Handlungsfelder sieht die IHK insbesondere bei der Verfügbarkeit von Gewerbeflächen, Kinderbetreuungsangeboten zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie, im Breitbandausbau, der städtischen Mobilität sowie in den kommunalen Haushalten und den Kommunalabgaben.
Kristian Kirpal, Präsident der IHK zu Leipzig: „Es sind die regionalen Unternehmen, die Beschäftigung, Wertschöpfung und Steuereinnahmen in den Kommunen sicherstellen. Kommunalpolitische Entscheidungen müssen deshalb immer auch die unternehmerischen Belange vor Ort im Blick haben. Dafür brauchen wir Stadt- und Gemeinderäte, die aktiv auf eine kluge Ausgestaltung der lokalen Standortfaktoren hinwirken. Die Politik in den Kommunen unserer gesamten Leipziger Wirtschaftsregion muss ihre Gestaltungsspielräume nutzen und optimale Bedingungen für die Unternehmen schaffen.“
Die Positionen der IHK zu Leipzig zur Kommunalwahl:
– Für die Ausweitung bestehender und die Erschließung neuer Wirtschaftsstandorte müssen in ausreichendem Maße Flächen zur Verfügung stehen.
– Zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie müssen die kommunalen Angebote für die Kinderbetreuung ausgebaut werden. Dies umfasst ausreichend Plätze, bedarfsgerechte Öffnungszeiten sowie eine angemessene Personal- und Sachausstattung der Einrichtungen.
– Der flächendeckende Breitbandausbau mit zeitgemäßen Übertragungsraten und -technologien zur Erreichung von Bandbreiten deutlich oberhalb 50 Mbit/Sekunde ist insbesondere auch in den Gewerbegebieten und in den Schulen der Region Leipzig weiter zu forcieren. Die Fördermöglichkeiten des Bundes und des Freistaates Sachsen sind dafür auszuschöpfen. Für kleinere Gemeinden können Lösungen im überörtlichen Verbund ein lohnenswerter Ansatz sein.
– Ein reibungsloser Wirtschaftsverkehr in den Städten und Gemeinden muss gewährleistet werden. Die Erreichbarkeit der Zentren und Gewerbestandorte ist dabei sicherzustellen. Anlieferungen und Kundenzugang müssen jederzeit möglich sein.
– Der Öffentliche Personennahverkehr ist angebotsorientiert weiterzuentwickeln und auszubauen. Auch die Gewerbestandorte und -gebiete an den Ortsrändern müssen mittels ÖPNV gut erreichbar sein.
– Aktionen und Maßnahmen zum Lärmschutz und zur Luftreinhaltung sind mit Augenmaß zu wählen. Statt Fahrverboten und Beschränkungen muss der Verkehrsfluss intelligent gesteuert und verflüssigt werden, um Lärm und Schadstoffe zu reduzieren.
– Ausgeglichene Kommunalhaushalte sind die Grundlage für handlungsfähige Verwaltungen. Kassenkredite und strukturelle Defizite gilt es daher zu vermeiden. In den für die Wirtschaft besonders wichtigen Handlungsfeldern – zum Bespiel im investiven Bereich – sind ausreichend öffentliche Haushaltsmittel einzuplanen.
– Die Kommunalabgaben müssen auf einem stabilen Niveau gehalten sowie einfach und transparent ausgestaltet sein. Eine Zweckbindung der Mittel und Einnahmen ist anzustreben.
– Die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer haben eine große Signalwirkung für Ansiedlungen und Investitionen. Weitere Anhebungen der Hebesätze müssen nicht zuletzt aus diesem Grund unterbleiben. Bei der anstehenden Reform der Grundsteuer können die Kommunen zur echten Aufkommensneutralität beitragen, indem sie den Hebesatz bei etwaigen Mehrbelastungen in Folge einer gesetzlichen Neuregelung der Bemessungsgrundlage senken.
– Kommunale Unternehmen müssen faire Player im Wettbewerb sein und sollten am Markt nur in den Kernbereichen der Daseinsvorsorge agieren. Finanzielle Risiken, die der Allgemeinheit durch die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand erwachsen, müssen wirksam begrenzt und überwacht werden. Speziell die kommunalen Energieversorgungsunternehmen müssen ihrer besonderen Verantwortung für Versorgungssicherheit und Preisstabilität beim Bezug von Strom, Gas sowie Fernwärme durch die ortsansässige Wirtschaft gerecht werden.
– Die Wirtschafts- und Mittelstandsorientierung der Kommunalverwaltungen ist im Hinblick auf die Erarbeitung von Satzungen, bei Serviceleistungen für Unternehmen und Antragsbearbeitungen, bei der Erteilung von Bescheiden und der fach- und ämterübergreifenden Zusammenarbeit weiter zu verbessern. Dazu bedarf es auch einer angemessenen Personalausstattung in den kommunalen Verwaltungen. Im Rahmen der Digitalisierung sollte verstärkt auch E-Government zum Einsatz kommen.
– Die Zusammenarbeit von öffentlichen und privaten Partnern in den Kommunen, unter anderem zur Steigerung der Attraktivität der Innenstädte, ist weiter auszubauen.
– Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im öffentlichen Raum sind zu verbessern. Dazu ist auch eine enge Zusammenarbeit mit der Polizei erforderlich.
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