„Die neuen Verfahren wie CRISPR & Co. sind wissenschaftlich klar als Gentechnik einzustufen. Sie sind nach dem Gentechnikrecht zu regulieren, dies hat auch der Europäische Gerichtshof EuGH in seinem Urteil vom 25. Juli 2018 eindeutig bestätigt. CRISPR & Co. sind noch sehr junge Techniken, mit denen es keinerlei Erfahrungen auf dem Acker gibt, geschweige denn eine systematische Risikoprüfung. Zu behaupten, sie seien sicher, ist unwissenschaftlich und unverantwortlich“, erklärt Reiko Wöllert, Landesgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft Mitteldeutschland (AbL).
Deshalb begrüßt die AbL die Äußerung von Bundesumweltministerin Svenja Schulze, die gestern in der Regierungsbefragung im Bundestag sagte, dass aus ihrer Sicht auch die neuen Gentechnikmethoden als Gentechnik einzustufen seien. Einmal ins Freiland entlassen, seien gentechnische Veränderungen nie wieder zurückholen, so ihre Begründung.
AbL-Landesgeschäftsführer Wöllert weiter: „Regulieren heißt nicht verbieten, wie es gerne suggeriert wird, sondern dass die aus den neuen Gentechnik-Verfahren hergestellten Organismen eine Risikobewertung und ein Zulassungsverfahren durchlaufen müssen, bevor sie importiert oder angebaut werden dürfen. Freisetzungsversuche unterliegen gewissen Sicherheitsauflagen. Kommen solche Pflanzen oder Erzeugnisse daraus auf den Markt, dann unterliegen sie einer Kennzeichnungspflicht und es gibt eine Rückverfolgbarkeit im Markt. Nur so haben Bäuerinnen und Bauern, Gärtnerinnen, Züchterinnen, Verarbeiter, der Handel und die Verbraucherinnen die Wahl- und Entscheidungsfreiheit darüber, was sie anbauen, züchten und essen wollen. Nur so gibt es Anbau- und Haftungsregelungen. Nur so kann, wenn doch eine Gefahr bekannt wird, rückverfolgt werden, woher sie stammt.“
Die Gentechnik-Konzerne und deren Lobbyisten wollten dagegen mit allen Mitteln verhindern, dass CRISPR & Co. gekennzeichnet und reguliert werden. „Sie wollen einen Freifahrtschein, damit sie unkontrolliert agieren, ihre Profitinteressen durchsetzen, aber für Schäden nicht verantwortlich gemacht werden können. Verantwortungsvoller Umgang mit neuen Technologien heißt, sie zu regulieren. Dann können die Unternehmen zeigen, ob die Techniken überhaupt das können, was versprochen wird, etwa „klimaresistent“ zu sein, wie es Bundesagrarministerin Julia Klöckner verspricht. Risiken können in Ruhe analysiert und bewertet werden, die Gesellschaft kann entscheiden, ob sie so hergestellte Lebensmittel auf dem Teller haben will. Gentechnik durch die Hintertür ist höchst undemokratisch“, so Wöllert.
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