Auf Vorschlag von Umweltminister Thomas Schmidt hat das Kabinett heute (2. April 2019) ein Sonderprogramm beschlossen, das den Anschluss von Grundstücken in sogenannten „Brunnendörfern“ an die öffentliche Trinkwasserversorgung weiter verbessern soll.

„Die öffentliche Wasserversorgung ist in Sachsen auch heute schon sehr stabil aufgestellt“, so der Minister. So waren im Jahr 2016 99,3 Prozent der Einwohner an öffentliche Anlagen der Trinkwasserversorgung angeschlossen. „Das extrem trockene und heiße Jahr 2018 hat jedoch gezeigt, dass sich nicht alle der etwa 27 000 nicht angeschlossenen Einwohner ausreichend selbst aus den vorhandenen Hausbrunnen versorgen können. Die Betroffenen mussten mit hohem Aufwand durch Nachbarn oder ihre Kommunen unterstützt werden“.

Lang anhaltende Trockenperioden wie im vergangenen Jahr sind auch für die Zukunft nicht auszuschließen. Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund des Klimawandels. Deshalb sind die Kommunen als Träger der öffentlichen Wasserversorgung gefordert, für diese problematischen Gebiete zu prüfen, ob Maßnahmen geboten sind, die die Wasserversorgung künftig besser absichern.

In solchen Fällen kann ein Anschluss an das öffentliche Trinkwassernetz eine geeignete Lösung sein, auch wenn dafür hohe Kosten wegen der oft abgelegenen Lage der betroffenen Grundstücke entstehen. Eine Alternative könnten auch von den Aufgabenträgern betriebene Brunnen sein, die mehrere Grundstücke versorgen.

„Der Freistaat Sachsen hat deshalb zur Unterstützung für Neuanschlüsse von bisher nicht an die öffentliche Trinkwasserversorgung angeschlossenen Grundstücken ein Förderprogramm neu aufgelegt. Damit werden Investitionen der Aufgabenträger in solche Neuanschlüsse mit bis zu 65 Prozent der Kosten unterstützt. So schaffen wir einen Anreiz, solche bisher aus Kostengründen nicht erfolgten Anschlüsse doch noch zu schaffen. Gleichzeitig wird die Eigenbeteiligung der Grundstücksbesitzer dadurch reduziert“, so der Minister. „Das Programm ist damit insbesondere auch eine Stärkung des ländlichen Raumes. Dort liegt der Anschlussgrad an die öffentliche Wasserversorgung unter dem der Städte.“

Die Förderrichtlinie „Sonderprogramm öffentliche Trinkwasserinfrastruktur (RL öTlS/2019)“ kann von den Kommunen bzw. ihren Zweckverbänden bereits für Baumaßnahmen im Jahr 2019 genutzt werden. Vier Millionen Euro stellt der Freistaat im laufenden Jahr auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes dafür bereit. Entsprechende Anträge sind an die Sächsische Aufbaubank zu stellen. Für das Jahr 2020 sind weitere sechs Millionen Euro vorgesehen.

Weitere Informationen | http://www.sab.sachsen.de

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