Anlässlich des Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus der vergangenen Woche fordert die Jungliberale Aktion Sachsen (JuliA) eine umgehende Anpassung des Sächsischen Wahlgesetzes.
Dazu erklärt der Spitzenkandidat der Jungliberalen zur Landtagswahl, Philipp Hartewig: „Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht zu handeln wäre ein Skandal. Die für verfassungswidrig erklärten Passagen sind in gleichem Wortlaut im Landeswahlgesetz enthalten. Betroffene Menschen haben ein Recht auf eine Anpassung des Wahlrechts noch vor den Kommunalwahlen im Mai. Sollte der Landesgesetzgeber dies nicht hinbekommen, sollten alle Betroffenen für die anstehenden Wahlen das Wahlrecht erhalten.“
Der Listenplatz 4 der Freien Demokraten zur Landtagswahl erläutert: “Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus der letzten Woche ist dogmatisch überzeugend. Die Vorschriften des § 13 Nr. 2 und Nr. 3 BWahlG verstoßen klar gegen gegen das Prinzip der Allgemeinheit der Wahl (Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG) und gegen das Verbot der Benachteiligung von Behinderten (Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG).
Das BVerfG überzeugt mit seiner Aussage, dass die Annahme des Gesetzes, Menschen mit Behinderungen, die in allen Angelegenheiten betreut würden, hätten keine Einsicht in Wesen und Bedeutung von Wahlen, nicht gerechtfertigt sei. In Bezug auf den demokratischen Diskurs sind Menschen nicht von vornherein „behindert“, sondern werden erst durch den pauschalen Ausschluss von der Teilhabe am Wahlprozess „behindert“.“
Zur Lösung der Herausforderung sagt Hartewig: „Ein dauerhaftes generelles Wahlrecht für alle Nichtgeschäftsfähigen mit Betreuern ist ebenso nicht zielführend. In Absprache mit dem Bundesgesetzgeber muss eine schnelle Lösung gefunden werden, wonach zusätzlich zur Feststellung der Geschäftsfähigkeit bzw. zur Prüfung bei der Bestellung eines Betreuers die grundsätzliche Kommunikations- bzw. Partizipationsfähigkeit am demokratischen Diskurs geprüft wird.“
Zur Person: Philipp Hartewig (24 Jahre, Jurist) ist der Spitzenkandidat des Jugendverbandes und Direktkandidat im Wahlkreis 20 (Mittelsachsen 3: Mittweida, Frankenberg, Lichtenau, Hainichen). Er wäre der erste liberale Landtagsabgeordnete aus dem Wahlkreis Mittelsachsen 3. Er gehört dem Landesvorstand der FDP Sachsen an und ist Platz 4 der FDP-Landesliste zur Landtagswahl.
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