Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – hat im vergangenen Jahr 101 Markteinführungsprojekte bewilligt. Damit wurde in der laufenden Förderperiode (2014 bis 2020) des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) erstmals die Hundertermarke überschritten.
Grundlage für die Bewilligung ist das Förderinstrument „Markteinführung innovativer Produkte“ (MEP) der Mittelstandsrichtlinie. Mit der MEP-Förderung erhalten kleine und mittlere Unternehmen Unterstützung bei der Markteinführung von neuen oder weiterentwickelten Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen, die auf Innovationen beruhen. Seit 2014 sind Fördermittel in Höhe von rund zehn Millionen Euro für insgesamt 280 MEP-Projekte geflossen.
Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig erklärt: „Innovationen bestimmen die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Mit innovativen Ideen können sie Marktlücken erobern. Die Umsetzung neuer Ideen am Markt ist mit hohen finanziellen Risiken für Unternehmen verbunden. Knappe finanzielle Ressourcen verhindern oft die schnelle Realisierung innovativer Ideen. Mit Hilfe der Mittelstandsrichtlinie können unsere Unternehmen dieses Risiko minimieren. Denn mit der Förderung von Projekten zur Markteinführung unterstützen wir sie bei der Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen in marktfähige Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.“
Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen beispielsweise Design- und Gestaltungsleistungen, die Entwicklung produktbezogener Marketing- und Vertriebskonzeptionen, die Herstellung von Serienmustern oder Nullserien, die Erstellung produktbezogener Werbematerialien sowie Normierungen und Zertifizierungen.
Zu den im Jahr 2018 bewilligten MEP-Projekten gehören zum Beispiel ein chirurgisches Trainingsgerät für den Kopf- und Halsbereich, eine neuartige flexible Dünnbeschichtung aus Echtbeton, ein Höchstdruck-Wasserstrahl-Roboter zur Reinigung von Kanalinnenseiten, ein Lasermarkier- und Graviersystem und ein Sprachlernspielzeug für Vorschulkinder. Auch Laufräder mit textilen Speichen für den Radsport und ein Fahrradschloss auf textilbasierten High-Tech-Fasern konnten mit Hilfe der MEP-Förderung schneller am Markt eingeführt werden.
Minister Dulig weiter: „Die Förderung erreicht die richtige Zielgruppe. Mehr als drei Viertel der geförderten Unternehmen sind kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern. Denn gerade kleinen Unternehmen wollen wir zum Durchbruch verhelfen. Eine kurze Zeitspanne zwischen der Entwicklung und der Einführung neuer Produkte am Markt ist für sie oft wettbewerbsentscheidend.“
Das Programm wird aus EFRE-Mitteln finanziert. Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent, maximal 100.000 Euro pro Projekt und Unternehmen. Für junge kleine Unternehmen bis zu fünf Jahre nach der Gründung beträgt die Förderung bis zu 75 Prozent, maximal 150.000 Euro. Bei Antragstellern, die tarifgebunden sind oder tarifgleiche Vergütung zahlen, erhöht sich der Fördersatz um zehn Prozentpunkte.
Ergänzend zum MEP-Zuschuss gewährt der Freistaat Sachsen ein Darlehen für die Zeit nach der Markteinführung. Mit einem Darlehen zwischen 20.000 und maximal 500.000 Euro können Unternehmen bis zu 30 Monate lang den relevanten Markt bearbeiten. Zu den förderfähigen Maßnahmen während der Phase der Marktbearbeitung zählen beispielsweise weiterführende Design- und Gestaltungsleistungen, die Aufrechterhaltung von Schutzrechten, Marketing- und Vertriebsleistungen und die Anpassung von Serienmustern oder Nullserien.
Bewilligungsbehörde ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
SAB – Markteinführung | http://www.sab.sachsen.de/markteinfuehrung
SAB – Marktbearbeitung | http://www.sab.sachsen.de/marktbearbeitung
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