Die Stadt Leipzig gewährt ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern künftig drei Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Damit schafft die Stadt eine Regelung, die der Freistaat Sachsen bislang auf Landesebene nicht vorsieht. Sachsen ist neben Bayern das einzige Bundesland, das einen Anspruch auf Bildungsfreistellung nicht kennt.
„Wir nehmen als Arbeitgeber die gesellschaftliche Verantwortung, die wir haben, ernst und wollen es künftig den Kolleginnen und Kollegen ermöglichen, sich nicht nur beruflich, sondern auch politisch und kulturell fortzubilden“, sagte Oberbürgermeister Burkhard Jung. „Die Verwaltung dient dem Gemeinwesen, deswegen ist es nur folgerichtig, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu gesellschaftlichen Fragen fortbilden können.“
Jedem Mitarbeiter der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe stehen künftig drei Tage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr zu. Während dieser Tage wird das Gehalt weitergezahlt, die Kosten für die einzelnen Fortbildungsmaßnahmen sowie anfallende Reisekosten tragen die Teilnehmer selbst.
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