Sachsens nichtstaatliche Museen werden zusätzlich zur Kulturraumförderung mit insgesamt über einer Million Euro unterstützt. Die Mittel können für Gestaltung, Forschung, Restaurierung und Ankauf eingesetzt werden. Dafür stehen in diesem Jahr exakt 701.300 Euro zur Verfügung.
Zudem werden erstmals Vorhaben gefördert, die sich der Digitalisierung und der Inklusion widmen. Für Vorhaben im Bereich Digitalisierung können in diesem und im nächsten Jahr insgesamt 250.000 Euro abgerufen werden. Für inklusive Maßnahmen stehen in den nächsten beiden Jahren jeweils 130.000 Euro bereit.
„Es gibt in Sachsen über 400 nichtstaatliche Museen, die unser reiches kulturelles Erbe präsentieren und kulturelle Bildung vermitteln. Uns sind diese Häuser sehr wichtig und wertvoll, deshalb helfen wir ihnen, damit sie modernen Besucheransprüchen genügen können. Mit den nun abrufbaren Geldern können museale Bestände digitalisiert und erschlossen werden. Auch digitale Vermittlungsangebote in Ausstellungen und im Netz können gefördert werden. Gleiches gilt für Vorhaben, die Menschen mit Beeinträchtigungen den Museumsbesuch ermöglichen oder erleichtern“, erklärt Kunstministerin Dr. Eva-Maria Stange.
Bis zum 24. April 2019 haben alle nichtstaatlichen Museen nur für dieses Jahr noch die Gelegenheit, einen Antrag für Projekte der Digitalisierung und Inklusion zu stellen. Abrufbar sind die Förderrichtlinie Kunst und Kultur und die Antragsformulare unter folgendem Link: http://www.museumswesen.smwk.sachsen.de/291.htm. Ausgereicht werden die Mittel durch die Sächsische Landesstelle für Museumswesen, die bei den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden angesiedelt ist.
Diese Maßnahmen werden mitfinanziert mit Steuermitteln auf der Grundlage des von des Abgeordneten des Sächsischen Landtags verabschiedeten Haushalts.
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