Am 21.02.2019 wurden zwei Diebe aus Polen in einem beschleunigten Verfahren durch das Amtsgericht Zwickau wegen gewerbsmäßigen Diebstahls in zwei Fällen in Tatmehrheit mit versuchtem gewerbsmäßigen Diebstahl in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt.
Die Angeklagten hatten im Vorfeld der Taten den Entschluss gefasst, in verschiedenen Baumärkten der Firma Leitermann hochwertige Werkzeuge zu entwenden, indem sie diese während der Öffnungszeigen in einem Einkaufswagen in den Außenbereich der Märkte verbringen und zwischen Baumaterialien verstecken , um sie sodann nach der Schließung der Geschäfte von dort abzuholen. Auf diese Art und Weise entwendeten sie am 12.02.2019 in Lödla Waren im Wert von ca. 5.000 € und am 13.02.2019 in Oelsnitz Waren im Wert von ca. 6.000 €.
Am 15.02.2019 wurden sie in Remse beim Diebstahl von Werkzeug im Wert von ca. 1.700 € durch einen Mitarbeiter beobachtet und ergriffen daraufhin die Flucht. Schließlich konnten sie noch am gleichen Tag gegen 19.00 Uhr beim versuchten Diebstahl in Zwickau durch die Polizei gestellt und vorläufig festgenommen werden. Am nächsten Tag wurde gegen sie zur Durchführung eines beschleunigten Verfahrens bis zum Hauptverhandlungstermin am 21.02.2019 Haftbefehl erlassen.
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