Nach Herz-Kreislauf-Erkrankungen ist Krebs die zweithäufigste Todesursache in Deutschland. Jedes Jahr erhält eine halbe Million Menschen die Diagnose. Viele Krebserkrankungen sind heute heilbar oder mit sehr guten Überlebenschancen verbunden, vorausgesetzt, sie werden in einem frühen Stadium erkannt.
Deshalb übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Früherkennungsuntersuchungen für häufig auftretende Krebserkrankungen. Doch das Angebot wird von den Menschen viel zu selten in Anspruch genommen.
Besonders große Vorsorge-Muffel sind Männer. Eine Auswertung der AOK PLUS ergab, dass im Jahr 2017 nur 7,5 Prozent der bei der Gesundheitskasse versicherten sächsischen Männer über 50 Jahre den gesetzlich empfohlenen Stuhltest zur Darmkrebsfrüherkennung machen ließen. Im Jahr 2013 waren es noch 8,1 Prozent gewesen. Auch bei den AOK PLUS-versicherten Sächsinnen über 50 Jahre sank die Teilnehmerzahl – wenn auch auf einem höheren Niveau – von 14,5 Prozent (2013) auf 14,4 Prozent (2017).
Empfohlene Früherkennungsuntersuchungen für Frauen und Männer
Gesetzlich Versicherte im Alter von 50 bis 54 Jahren haben jährlich Anspruch auf den Stuhltest zur Suche nach versteckter Blutbeimengung, die ein Hinweis auf Darmkrebs sein kann. Ab einem Alter von 55 Jahren kann dieser Test dann alle zwei Jahre in Anspruch genommen werden, wenn die dann empfohlene Koloskopie (Darmspiegelung) nicht gewünscht wird.
Frauen haben bereits ab dem Alter von 20 Jahren jährlich Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen gegen Gebärmutterhalskrebs. Zusätzlich wird ab dem Alter von 30 Jahren die Brust untersucht. Der Anspruch auf ein Mammografiescreening ab dem Alter von 50 Jahren bis zum Ende des 70.Lebensjahres besteht alle zwei Jahre.
Männern wird ab einem Alter von 45 Jahren empfohlen, sich jedes Jahr einmal bei einem Urologen untersuchen zu lassen, um eine eventuelle Prostatakrebserkrankung früh zu erkennen.
Die AOK PLUS bietet darüber hinaus einen Hautcheck zur Hautkrebsfrüherkennung für alle Versicherten bereits ab 14 Jahren an und nicht, wie vom Gesetzgeber vorgesehen, erst ab dem Alter von 35 Jahren.
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