Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen den irakischen Staatsangehörigen Yousif I.A. wegen gemeinschaftlichen Totschlags, versuchten gemeinschaftlichen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung eingestellt.
Zwar steht zweifelsfrei fest, dass der Betroffene zur Tatzeit am Tatort war und nach der Auseinandersetzung gemeinsam mit dem Angeschuldigten Alaa S. und dem noch flüchtigen beschuldigten Farhad R. die Flucht ergriffen hatte.
Dass er jedoch auch an der Auseinandersetzung beteiligt war, die zum Tod des Daniel H. geführt hatte und bei der ein weiterer Geschädigter durch einen Messerstich verletzt wurde, hat sich nach Abschluss der durchgeführten Ermittlungen nicht mit der für eine Anklageerhebung notwendigen Sicherheit bestätigt.
Insbesondere haben zwei unmittelbare Tatzeugen, die den Betroffenen bei ihren ersten Vernehmungen als eine der Personen beschrieben hatten, die an der tätlichen Auseinandersetzung beteiligt waren bzw. auf die Geschädigten eingestochen hatten, diese Angaben im Laufe der mehrmaligen Vernehmungen nicht mehr aufrechterhalten.
Eine Tatbeteiligung ist daher weder anhand der objektiven Spurenuntersuchungen noch aufgrund von Zeugenaussagen nachzuweisen.
Da sich der Betroffene in diesem Verfahren aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts Chemnitz vom 26.8.2018 bis 18.9.2018 in Untersuchungshaft befunden hatte, kann er nun binnen eines Monats beim Amtsgericht Chemnitz einen Antrag auf Entschädigung wegen der erlittenen Strafverfolgungsmaßnahme stellen.
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