Die Jungliberale Aktion Sachsen (JuliA Sachsen) kritisiert Ministerpräsident Michael Kretschmers Verzögerungstaktik zur Grundgesetzänderung im Bereich des Kooperationsverbotes und steht weiterhin zu einer Änderung des Artikel 104c GG.
Dazu der JuliA-Spitzenkandidat zur Landtagswahl 2019, Philipp HARTEWIG: „Die Blockade von Ministerpräsident Kretschmar kommt reichlich spät und verzögert den Digitalpakt. Die vereinbarte Lockerung des Kooperationsverbotes im Artikel 104c GG ist sinnvoll und darf nicht dauerhaft blockiert werden. Sie macht den Weg frei für den Digitalpakt und schafft für Sachsen einen besseren Zugang zu zukunftsfähigem Unterrichtsmaterial und mehr Förderungsmöglichkeiten von Schülern und Lehrern.“
Der Digitalpakt sieht fünf Milliarden Euro bis 2023 für flächendeckendes WLAN, Tablet-Computer oder Fortbildungen für Lehrkräfte vor. 90 Prozent davon soll der Bund stellen. Den restlichen Betrag tragen die Länder.
HARTEWIG weiter: „Dennoch muss der vorliegende Entwurf, sollte es zu einer Ablehnung im Bundesrat kommen, im Vermittlungsausschuss nachgebessert oder konkretisiert werden. Die in der Begründung des Gesetzentwurfs vorgeschlagene Definition der „gesamtstaatlich bedeutsame(n) Investitionen“ würde es dem Bund wohl ermöglichen, die Verwendungsbereiche für die Finanzhilfen konkret zu definieren und zu steuern.
Damit wird die zentrale Kompetenzaufteilung des Grundgesetzes im Bereich der Bildung gefährdet. Die Berücksichtigung länderspezifischer oder regionaler Besonderheiten bei der Steuerung der Investitionen für den Ausbau der Bildungsinfrastruktur muss unstreitig gewährleistet sein. Der als weiterer Kritikpunkt angeführte Plan zur Änderung des Art. 104b GG war nicht Bestandteil des Gesetzentwurfes zur Grundgesetzänderung im Bundestag und sollte daher von dieser Debatte getrennt kritisch hinterfragt werden.
Die Länder dürfen in Zukunft nicht zu einer fünfzigprozentigen Beteiligung an der Förderung gezwungen werden. Der Bund könnte daher besonders bei finanzschwachen Ländern maßgeblich die Landespolitik mitsteuern.“
Der Landtagskandidat des sächsischen FDP-Jugendverbandes stellt jedoch klar: „Eine verbindliche Lösung im Rahmen einer Grundgesetzänderung ist allerdings notwendig. Bei der von Armin Laschet angesprochenen Möglichkeit, den Ländern allgemein mehr Geld zu geben, damit diese in die Schulen investieren können, würde mangels Verbindlichkeit das Geld die Schulen nicht erreichen.
Angesichts großer Herausforderungen im Bildungsbereich, wie bei der Digitalisierung, Inklusion oder der Bewältigung von Migration in den Schulen besteht ein Bedürfnis für eine Förderung seitens des Bundes.“
HARTEWIG abschließend: „Entscheidend ist das Ergebnis. Die Ziele mit mehr tatsächlich an der Schule ankommenden Investitionen, besseren Bildungserfolgen, mehr Chancengerechtigkeit im Bereich der Bildung und bundesweit einheitliche Standards sind unstreitig. Wir fordern die Landesregierung auf, ihre Verantwortung für beste Bildung im Freistaat wahrzunehmen und auf eine eindeutig ausgearbeitete Möglichkeit zur Änderung des Artikel 104c GG hinzuarbeiten.
Nur durch diese ist eine rasche Umsetzung des Digitalpaktes für die Schulen möglich. Weiterhin muss der Freistaat über die Kultusministerkonferenz eine Bildungsverfassung mit allen anderen Ländern für vergleichbare Standards vereinbaren.“
Den im Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf finden Sie noch einmal hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/034/1903440.pdf
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