Die Landesdirektion Sachsen hat dem Landkreis Görlitz eine Bedarfszuweisung zur Abmilderung von Strukturdefiziten in Höhe von 4,8 Millionen Euro gewährt. Die Rechtsgrundlage hierfür bildet das Sächsische Finanzausgleichsgesetz, das in Einzelfällen Zuschüsse für Projekte zum Abbau besonderer regionaler Strukturdefizite vorsieht.
Die Summe von 4,8 Millionen Euro dient der Finanzierung des Projekts „Verwaltung 4.0“, mit dem der Landkreis Görlitz seine Verwaltung bei Erhaltung eines bedarfsgerechten Bürgerservices zentralisieren möchte.
Danach ist vorgesehen, die Zahl der Außenstellen der Landkreisverwaltung von 13 auf sechs zu reduzieren. Mit der Einrichtung von Bürgerbüros, Bürgerportalen und Bürgerterminals soll eine zugleich bedarfsgerechte wie auch effiziente Leistungserbringung in allen Gebieten des Landkreises ermöglicht werden.
Angestrebt wird eine moderne und zukunftssichere Verwaltung, die durch die Nutzung automatisierter Prozesse weniger Personal benötigt. Damit begegnet der Landkreis Görlitz zugleich dem sich abzeichnenden Fachkräftemangel.
Die Bedarfszuweisung in Höhe von 4,8 Millionen Euro erhält der Landkreis in drei Tranchen. Die Auszahlungen der zweiten und dritten Tranche orientieren sich jeweils am Fortschritt des Projekts „Verwaltung 4. 0“ und sind entsprechend des Förderzeitraumes bis Ende des Jahres 2022 vorgesehen.
Keine Kommentare bisher