Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden - Zentralstelle Extremismus Sachsen (ZESA) - hat am 22. Oktober 2018 Anklage vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden gegen den 38-jährigen deutschen Staatsangehörigen Marco K. erhoben. Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich im Zeitraum von Januar bis Mai 2015 mit anderen Personen als Mitglied an einer terroristischen Vereinigung, der sogenannten "Oldschool Society" (OSS), beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 und Abs. 2 StGB).
Ihm wird darüber hinaus eine Beteiligung an der Vorbereitung eines Explosionsverbrechens im Mai 2015 zur Last gelegt (§ 310 Abs. 1 Nr. 2 StGB).
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat das Ermittlungsverfahren gegen Marco K. am 7. Mai 2018 vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof übernommen.
Die weiteren Ermittlungen haben den Verdacht erhärtet, dass sich der Angeschuldigte an der Meinungsbildung und den Aktivitäten der OSS zur Vorbereitung eines Sprengstoffanschlags auf eine Flüchtlichsunterkunft in Borna/Sachsen beteiligt hat. Der Angeschuldigte lebt inzwischen außerhalb von Sachsen und befindet sich nicht in Untersuchungshaft.
Die Aktivitäten der OSS waren bereits Gegenstand eines Strafverfahrens gegen vier andere Mitglieder, die mit rechtskräftigen Urteil des Oberlandesgerichtes München vom 15. März 2017 zu Freiheitsstrafen zwischen 3 und 5 Jahren verurteilt wurden (Aktenzeichen 8 St 3/15).
Beim Oberlandesgericht Dresden – Staatsschutzsenat – ist zudem ein weiteres Strafverfahren gegen zwei mutmaßliche Mitglieder der OSS anhängig. Ergänzend wird auf die Pressemitteilung des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof vom 18. Mai 2017 Bezug genommen (Nr.: 51/2017).
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