Für das gesamte Sanierungsgebiet „Eutritzsch-Zentrum“ zwischen Delitzscher Straße, Wittenberger Straße und Theresienstraße soll zum 31. Januar 2020 die Sanierungssatzung aufgehoben werden. Dies geht aus der Sitzung der Verwaltungsspitze hervor. Damit entfällt die Anwendung von Vorschriften des besonderen Städtebaurechts für diesen Bereich, etwa die Genehmigungspflicht für gewisse Vorhaben (§ 144 Baugesetzbuch).
Außerdem müssen nach der Aufhebung von den Grundstückseigentümern Ausgleichsbeträge erhoben werden (§ 154 Baugesetzbuch). Die Höhe richtet sich nach der durch den Gutachterausschuss zu ermittelnden sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung.
Der öffentliche Straßenraum im Sanierungsgebiet ist im Wesentlichen saniert bzw. neu gestaltet worden. Zum Beispiel die Wilhelminenstraße, die Schiebestraße und die Salzmannstraße im Abschnitt Magdalenenstraße und die Wittenberger Straße. Die städtebauliche Aufwertung des Quartiers spiegelt sich auch in einer äußerst positiven Bevölkerungsentwicklung wider. Im Zeitraum von 1992 bis 2016 hat sich die Zahl der Einwohner in „Eutritzsch-Zentrum“ um 55 Prozent erhöht.
Mit der Aufhebung wird das Gebiet mit insgesamt 211 Grundstücken seinen Status als Sanierungsgebiet verlieren. Bei sieben Grundstücken handelt es sich um städtische Flächen. Für 57 Grundstücke wurde die Ausgleichsbetragsverpflichtung bereits im Laufe der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen durch die Eigentümer abgelöst.
Die Ausgleichsbeträge dienen der Finanzierung des Grunderwerbs der öffentlichen Grünfläche im Blockinnenbereich nördlich der Schiebestraße. Die Eigentümer der noch verbleibenden betroffenen Grundstücke werden von der Stadt schriftlich über die aktuell ermittelten sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen und die daraus resultierenden zu erwartenden Ausgleichsbeträge informiert. Ihnen wird die auf dieser Grundlage basierende freiwillige Ablösung der Ausgleichsbeiträge unter Gewährung eines Verfahrensnachlasses von 20 Prozent angeboten.
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