Die Katze ist aus dem Sack: Gegen die Volkswagen AG wird am 1. November 2018 Musterfeststellungsklage erhoben. Damit können rechtzeitig vor Eintritt der Verjährung grundsätzliche Fragen im Dieselskandal allgemeinverbindlich geklärt werden – und zwar für alle, die ihre Ansprüche rechtzeitig anmelden.
„Das ist ein bedeutender Schritt für den Verbraucherschutz und ein absolutes Novum in Deutschland. Den Betroffenen werden viel Zeit, Geld und Nerven erspart und gleichzeitig soll endlich Gerechtigkeit in diesem seit drei Jahren andauernden Konflikt zwischen David und Goliath erzielt werden“, freut sich Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen „Wir begleiten Dieselfahrer mit unserer individuellen Beratung bei der Entscheidung, ob die Musterfeststellungsklage für sie in Frage kommt oder nicht“, so Eichhorst weiter.
Alle Fragen, die den sächsischen Autobesitzern jetzt auf den Nägeln brennen, beantwortet die Verbraucherzentrale Sachsen ab sofort an der Sonderhotline:
01802 – 55 66 11
Montag bis Donnerstag: 10-18 Uhr
Freitag: 10-13 Uhr
12.09.2018 bis 20.09.2018 (0,06 Euro/Anruf aus dem deutschen Festnetz; Mobilfunk maximal 0,42 Euro/Min.)
Vor allem werden sich die Verbraucherschützer am Ende der Telefonleitung voraussichtlich mit den klassischen W-Fragen Wer? Wie? Wann? Was? beschäftigen. Deutlich tiefgreifender kann die individuelle persönliche Beratung durch geschulte Juristen erfolgen, die dann auch über die weiteren Schritte informieren.
Wer kann klagen?
„Nicht jeder, der einen Diesel von VW, Seat oder Audi sein Eigentum nennt, kann sich an der Musterfeststellungsklage beteiligen. „Die Sachlage ist ziemlich komplex.“, erklärt Michael Hummel, Jurist bei der Verbraucherzentrale Sachsen. „Es kommt auf den Motor und das Baujahr an.“
Wie kann man klagen?
Die Eintragung in das Register ist recht unkompliziert. Wer sich für die Musterfeststellungsklage entscheidet, sollte aber auch prüfen, ob er möglicherweise noch weitere individuelle Ansprüche hat. Auch diese sind von Verjährung bedroht.
Wann geht’s los?
Die Klage wird vom Verbraucherzentrale Bundesverband am 1. November 2018 beim Oberlandesgericht Braunschweig eingereicht. Das heißt, wer sich an der „Eine-Für-Alle-Klage“ beteiligen will, muss sich bald entscheiden.
Was kommt als Alternative infrage?
Wem das alles zu lange dauert, der kann aber auch seine eigenen Ansprüche unmittelbar geltend machen. Insbesondere ist der Widerruf eines möglicherweise geschlossenen Finanzierungsvertrages prüfenswert.
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