Zu der Vereinbarung zwischen dem Innenministerium des Königreichs Spanien und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat über die Rücknahme von Migranten aus Deutschland, erklärt Sachsens Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller: „Ich begrüße es außerordentlich, dass es dem Bundesinnenministerium gelungen ist, dieses Verhandlungsergebnis mit Spanien zu erzielen. Es ist eine wichtige Maßnahme, um die illegale Sekundärmigration innerhalb des Schengenraums weiter einzudämmen und um geltendes Recht durchzusetzen.“
„Es darf nicht sein, dass Asylbewerber selbst darüber entscheiden, in welchem Mitgliedstaat der Europäischen Union ihr Asylverfahren stattfindet. Das Abkommen ist zudem von besonderer Bedeutung, weil die Hauptmigrationsströme derzeit über die Iberische Halbinsel und nicht mehr über Italien laufen. Wir müssen dringend zu geordneten Abläufen bei den Asylverfahren und der Verteilung von Flüchtlingen in Europa zurückkehren.“
Nach der von den Innenministern beider Länder unterzeichneten Vereinbarung, soll es ab dem 11. August 2018 möglich sein, Asylbewerber, bei denen an der deutsch-österreichischen Grenze anhand der europäischen Fingerabdruck-Datenbank EURODAC festgestellt wird, dass sie bereits in Spanien einen Asylantrag gestellt haben, noch an der Grenze zurückzuweisen. Innerhalb von 48 Stunden sollen die Betroffenen dann nach Spanien zurückgebracht werden.
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