Verkehrsminister Martin Dulig kam heute mit guten Nachrichten und vier Förderbescheiden in Höhe von insgesamt rund 1,6 Millionen Euro nach Markkleeberg.
Die Mittel stehen für die vier folgenden Straßenbaumaßnahmen zur Verfügung:
* Grundhafter Ausbau der Friedrich-Ebert-Straße zwischen Breitscheidstraße und Energiestraße (rund 786.200 Euro Förderung)
* Grundhafter Ausbau Rathausstraße zwischen Hauptstraße und Friedrich-Ebert-Straße (rund 642.000 Euro Förderung)
* Sanierungsmaßnahme Mönchereibrücke (rund 46.900 Euro Förderung)
* Bau Straßenentwässerung Rathausstraße im Bereich zwischen Hauptstraße und Friedrich-Ebert-Straße (rund 110.700 Euro Förderung)
„Ich freue mich, dass wir mit der Förderung des Freistaates diese vier Straßenbauprojekte unterstützen können. Den Erhalt und die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur dauerhaft zu sichern, ist eine der Kernaufgaben des Freistaates. Denn Investitionen in die Infrastruktur sind Investitionen in die Zukunft“, so Verkehrsminister Martin Dulig beim Termin. „Mit insgesamt rund 250 Millionen Euro stellen wir in diesem Jahr die höchste Summe seit zehn Jahren für den kommunalen Straßen- und Brückenbau zur Verfügung. Den Forderungen der Landkreise und Kommunen nach verstärktem Ausbau der Infrastruktur, insbesondere auch im ländlichen Raum, kommen wir somit deutlich entgegen.“
„2018 ist das Jahr der großen Straßenbaustellen in Markkleeberg. Als Kernprojekt steht die Gestaltung eines neuen Stadtzentrums, der sogenannten ‘Neuen Mitte‘ auf dem Programm. Dabei erhält die Rathausstraße ein neues Gesicht“, sagt Markkleebergs Oberbürgermeister Karsten Schütze. „Am 16. April 2018 beginnen dazu die ersten Bauarbeiten im Abschnitt zwischen Hauptstraße und Friedrich-Ebert-Straße. Den Auftakt setzen die Leipziger Wasserwerke und erneuern hier Leitungen. Im Sommer schließt die Stadt Markkleeberg den grundhaften Ausbau der Straße nahtlos an. Die Fertigstellung dieses ersten Bauabschnittes ist für Frühjahr 2019 vorgesehen. Vor dem Hintergrund sind wir sehr dankbar, dass die Fördermittel jetzt fließen können. Sie sind das letzte Puzzleteil in einem Projekt, dass wir 2015 mit einem städtebaulichen Wettbewerb angeschoben haben.“
Auch die Einwohnerinnen und Einwohner in der Friedrich-Ebert-Straße können sich freuen. Karsten Schütze: „Lange Zeit gab es aufgrund der ungewissen Zukunft des Öffentlichen Personennahverkehrs in der Straße einen Investitionsstau. Hier war es höchste Zeit, dass die Infrastruktur erneuert wird. Das Thema können wir dank der Fördermittel auch hier angehen und den ersten Bauabschnitt zwischen Breitscheidstraße und Energiestraße meistern.“
Der Freistaat fördert die Straßenbaumaßnahmen mit einer Zuwendung in Höhe von 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Sanierungsmaßnahme Mönchereibrücke wird mit 90 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert. Über die Instandsetzungs- und Erneuerungspauschale erhält Markkleeberg in 2018 weitere rund 170.500 Euro für die Erhaltung der bestehenden Infrastruktur. Die Höhe richtet sich nach der Gesamtlänge der Straßen und Radwege. Die Verwendung dieser Mittel liegt in der Eigenverantwortung der Stadt.
Hintergrund: Der Freistaat Sachsen stellt für die Verbesserung des kommunalen Straßennetzes jährlich Fördermittel zur Verfügung. Damit werden Neu- und Ausbaumaßnahmen sowie Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen an kommunalen Straßen und Brücken unterstützt. Die Mittel werden auf Grundlage der Richtlinie des SMWA für die „Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger“ (RL KStB) ausgereicht. Die jährlich zur Verfügung stehenden Mittel werden je zur Hälfte in eine Instandsetzungspauschale und in Einzelmaßnahmen (z.B. Neubau und grundhafter Ausbau) aufgeteilt. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
Für den kommunalen Straßen- und Brückenbau stehen 2018 insgesamt 250 Millionen Euro zur Verfügung. Damit werden Fortführungsmaßnahmen und Neubeginne finanziert. Das ist die höchste Summe seit zehn Jahren, welche die Staatsregierung den Landkreisen und Kommunen bereitstellt.
- Die Mittel stammen aus dem von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushalt.
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