Sie haben so viele Schulden, dass Sie nicht mehr in der Lage sind diese aus eigener Kraft zu tilgen? Dann nutzen Sie die Gelegenheit und kommen zu unseren regelmäßigen Informationsveranstaltungen zur Restschuldbefreiung.
Unsere Berater klären Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf und stehen Ihnen für individuelle Fragen zur Verfügung. Nach erfolgreich durchlaufenem Insolvenzverfahren gibt es die Möglichkeit die Restschulden erlassen zu bekommen. Das durch den Freistaat Sachsen finanzierte Beratungsangebot richtet sich an zahlungsunfähige oder von Zahlungsunfähigkeit bedrohte Schuldner, aber auch an ehemals Selbständige, deren Vermögensverhältnisse überschaubar sind und gegen die keine typischen Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen. Die Ratsuchenden sollen ihren Wohnsitz in der Stadt Leipzig haben.
Bevor Sie jedoch einen entsprechenden Antrag beim Gericht stellen dürfen, ist es notwendig, dass Sie gemeinsam mit einer Beratungsstelle versuchen eine außer-gerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern herbeizuführen.
Die Beratungsstelle des Caritasverbandes Leipzig e. V. ist eine nach der Insolvenzordnung geeignete und anerkannte Beratungsstelle. Unsere Berater unterstützen Sie gern auf Ihrem Weg aus den Schulden. Die Beratung ist für Sie kostenfrei, da unsere Beratungsstelle aus Mitteln des Freistaats Sachsen finanziert wird. Falls der Versuch zur Einigung mit Ihren Gläubigern gescheitert ist, sollen Sie gut vorbereitet in das Insolvenzverfahren starten und wissen, was auf Sie zukommt. In unseren regelmäßigen Informationsveranstaltungen gehen unsere Berater auf alle wichtigen Fragen im Zusammenhang mit dem Ablauf des Insolvenzverfahrens ein.
Unsere nächsten Informationsveranstaltungen in der Elsterstraße 15, Elisabethsaal (EG):
Donnerstag, den 22. Februar 2018, 18:00 Uhr
Donnerstag, den 15. März 2018, 18:00 Uhr
Donnerstag, den 19. April 2018, 18:00 Uhr
Sollten Sie an diesen Tagen verhindert sein, stehen wir Ihnen auch gerne in der Insolvenzsprechzeit dienstags von 15-18 Uhr (auch ohne Termin) zur Verfügung.
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