„Wir sind der Entwicklung eines Sächsischen Inklusionsgesetzes einen großen Schritt näher gekommen. Die rege Beteiligung sowie die Qualität und die Anzahl der eingegangenen Hinweise, Bewertungen und Vorschläge sind bemerkenswert. Ich danke allen Akteuren, die sich bislang daran beteiligt haben“, so der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Stephan Pöhler.
Die Überlegungen des Beauftragten zu einem Sächsischen Inklusionsgesetz standen gut zwölf Wochen auf dem Online-Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen. Die Möglichkeit zur Erstellung von Beiträgen und Kommentierungen endet heute.
Die Weiterentwicklung des Sächsischen Integrationsgesetzes zu einem Sächsischen Inklusionsgesetz ist ein im Koalitionsvertrag enthaltenes zentrales Vorhaben der Sächsischen Staatsregierung, um der landesweit bestehenden Verantwortung für eine stetige Verbesserung der gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention nachzukommen.
Es war und ist dem Beauftragten ein wichtiges Anliegen, dass sich neben Organisationen und Verbänden auch alle interessierten Bürgerinnen und Bürger mit ihren Ideen und Anregungen zum Gesetzesentwurf einbringen können.
„Wir werden in den nächsten zwei Wochen die uns übermittelten Beiträge und Kommentare intensiv auswerten und prüfen und Mitte März der Sächsischen Staatsregierung übergeben“, erklärte Pöhler heute.
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