Auch in diesem Jahr gelten wieder die besonderen Schutzmaßnahmen für den Eisvogel (Alcedo atthis) am Floßgraben in Leipzig und Markkleeberg. Ab 1. März 2018 ist für muskelbetriebene Wasserfahrzeuge aller Art das Befahren des Floßgrabens außerhalb der Zeiten 11:00-13:00, 15:00-18:00 und 20:00-22:00 untersagt. Für maschinenbetriebene Wasserfahrzeuge aller Art ist das Befahren grundsätzlich untersagt. Außerdem ist das Betreten und Befahren der Ufer einschließlich eines 20 m breiten beidseitigen Uferstreifens und das Freilaufenlassen von Hunden verboten.
Entsprechende Hinweisschilder und Absperrungen werden rechtzeitig angebracht. Rechtsgrundlage ist die Allgemeinverfügung über besondere Schutzmaßnahmen für den Eisvogel (Alcedo atthis) am Floßgraben in 04277 Leipzig und 04416 Markkleeberg, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 2 vom 30. Januar 2016, die ab 1. März 2018 wieder ihre Wirkung entfaltet.
Keine Kommentare bisher