Heute startet der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Herr Stephan Pöhler, ein Online-Beteiligungsportal zu seinen Überlegungen zu einem Sächsischen Inklusionsgesetz. Unter https://LSNQ.de/inklusion haben bis zum 28. Februar 2018 alle Interessierten die Möglichkeit, seine Überlegungen zu lesen und zu kommentieren.

„Inklusion ist nicht nur eine Idee. Inklusion ist eine Chance, bei der alle von der Vielfalt und der Unterschiedlichkeit der Menschen lernen und profitieren können. Um dies in der Öffentlichkeit zu verankern, braucht es nicht nur Gelegenheiten, sondern ganz besonders auch rechtliche Rahmenbedingen“, erklärt Stephan Pöhler.

Der Einsatz für eine stetige Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen sowie der Anstoß der hierzu erforderlichen Prozesse sind dem Beauftragten Aufgabe und Anliegen zugleich. Die große Koalition im Freistaat Sachsen hatte zu Beginn Ihrer Legislaturperiode 2014 im Koalitionsvertrag festgelegt, dass in Folge des Bundesteilhabegesetzes und des Bundesgleichstellungsgesetzes der Freistaat Sachsen sein Integrationsgesetz zu einem Inklusionsgesetz weiterentwickeln wird und in dieses Gesetzgebungsverfahren Menschen mit Behinderungen und ihre Vertreter unter dem Gebot der Partizipation „Nichts über uns ohne uns!“ einbezieht. Der Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bekräftigt dieses Vorhaben.

Das vom Beauftragten vorgelegte Papier stellt erste Überlegungen als Ausgangspunkt für eine Diskussion dar, die den für die Schaffung eines Inklusionsgesetzes erforderlichen Prozess in Gang setzen soll. Bestandteil dieses Prozesses und zugleich eines der Hauptanliegen des Beauftragten ist die frühzeitige Beteiligung der breiten Öffentlichkeit, um verschiedene Sichtweisen aus möglichst vielen Bereichen zu erreichen.

„Der Freistaat Sachsen ist lebendig und vielfältig, so wie die Menschen, die in ihm leben, lernen, wohnen und arbeiten. Sie alle sollen sich hier wohlfühlen, an der Gesellschaft teilhaben und sie mitgestalten“, betont Stephan Pöhler. „Ich lade Sie daher alle ein, mir Ihre Ansichten, Hinweise und Vorschläge mitzuteilen. Sagen Sie mir, was aus Ihrer Sicht in einem Sächsischen Inklusionsgesetz enthalten sein muss. Ihre Antworten helfen, die Teilhabemöglichkeiten für alle im Freistaat Sachsen zu verbessern und eine landesweite Inklusionsstrategie zu entwickeln, die auch Ihre Bedürfnisse im Blick hat. Ich freue mich auf Ihre Beiträge!“

* Informationen Online-Beteiligungsportal:

Die Stärkung der Bürgerbeteiligung ist der Sächsischen Staatsregierung ein wichtiges Anliegen. Das Sächsische Staatsministerium des Innern hat dafür das Online-Beteiligungsportal entwickelt. Eine einfache Handhabung, auch mit mobilen Endgeräten, sowie die Unterstützung vielfältiger Beteiligungsformen standen dabei im Fokus. Das Portal unterstützt den offenen Dialog, formale Anhörungsverfahren sowie Online-Umfragen im Internet. Damit besteht ein modernes Angebot, um Bürgerinnen und Bürger an politischen Diskussions- und Entscheidungsprozessen zu beteiligen.

Das Beteiligungsportal ist eine Basiskomponente der E-Government-Plattform des Freistaates Sachsen und kann von staatlichen und kommunalen Behörden ohne eigene Aufwendungen für Lizenzen und Betrieb genutzt werden.

https://LSNQ.de/inklusion

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