Morgen berät die Justizministerkonferenz den von einer Länderarbeitsgruppe vorgelegten Bericht zum „Umgang mit radikal-islamistischen Gefangenen“. Der Bericht enthält Empfehlungen zum Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden und der Justiz, zu erhöhten Personal- und Fortbildungsbedarfen, zur Suizidprävention und zur Betreuung, Diagnostik, Behandlung und sicheren Unterbringung radikal-islamistischer Gefangener.
Staatsminister Sebastian Gemkow: „Ich danke allen Ländern und der eingesetzten Arbeitsgruppe für die Erarbeitung des Berichts, der gute Vorschläge zur Unterbringung radikal-islamistischer Gefangener und zur Suizidprävention enthält. Der Informationsaustausch zwischen den Bundesländern zum Thema Umgang mit Terroristen im Justizvollzug hat uns ein ganzes Stück voran gebracht und wird auch weiterhin wichtig sein.“
Die Unterbringung terroristischer Attentäter stellt den Justizvollzug vor besondere Herausforderungen. Die Länder haben bereits zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um der von islamistischen Gefangenen ausgehenden Gefahr wirksam zu begegnen. Die Empfehlungen aus dem Bericht zeigen Optimierungspotentiale auf, deren Umsetzung nun ansteht. Auf Initiative von Sachsen wurden im Bericht auch die Aspekte der Suizidprävention bei terroristischen Attentätern berücksichtigt.
Die neue LZ Nr. 48 ist da: Zwischen Weiterso, Mut zum Wolf und der Frage nach der Zukunft der Demokratie
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