Genau 50 Jahre ist es her, dass im heutigen Landkreis Leipzig wieder die ersten Aktivitätshinweise des Elbebibers festgestellt werden konnten. Herbert Lindner aus Borsdorf fand damals erstmalig wieder frische Fraßspuren an der Vereinigten Mulde unterhalb von Kollau. Bezeichnender Weise am sog. Bobritzer Damm (Bobr = Biber (slawisch)), was die Anwesenheit unseres größten heimischen Nagetiers (und des zweitgrößten weltweit) bereits in historischer Zeit belegt.

Inzwischen ist der Elbebiber nicht nur in der Mulde, sondern auch wieder in ihren Nebengewässern (z.B. Lossabach, Launzige, Mutzschener Wasser, Schaddelgraben etc.) anzutreffen.

Ursprünglich fanden die Tiere auch in der Weißen Elster, Pleiße oder Parthe ein Zuhause. Die gnadenlose Verfolgung brachte den Elbebiber jedoch Anfang des 19. Jahrhunderts an den Rand der Ausrottung und er verschwand aus vielen Flusssystemen. Nur an der Elbe bei Dessau hielt sich eine Restpopulation. Von hier breiteten sich die Biber Mitte des 20. Jahrhunderts u. a. auch wieder in die Mulde aus.

Seit man 2013 überraschend erste Biberspuren im Stadtgebiet von Leipzig entdeckte, beobachten Biberfreunde gespannt, ob und wie die Ausbreitung möglicherweise in südliche Richtung voranschreitet. Inzwischen gibt es deutliche Hinweise darauf, dass die Biber bereits an mehreren Stellen des Gewässersystems von Pleiße, Weißer Elster und Floßgraben in Leipzig sesshaft geworden sind. Es ist also nur noch eine Frage der Zeit, wann sie die südliche Stadtgrenze überschreiten und dass „Neuseenland“ im Landkreis Leipzig erobern.

Doch die Anwesenheit der Biber birgt auch Konfliktpotenzial. Nicht jeder Landnutzer und Anrainer verfolgt das Auftreten von „Meister Bockert“ mit Wohlwollen. Vernässte Ackerflächen, unterhöhlte Straßenböschungen oder gefällte Bäume können Folgeerscheinungen seiner aktiven Lebensraumgestaltung sein. Auch aus diesem Grund wird in jedem Jahr der Biberbestand durch Ehrenamtliche Naturschutzhelfer im Rahmen der AG Biberschutz erfasst und dokumentiert. Die Biberbetreuer stehen dabei auch als Ansprechpartner vor Ort betroffenen Landnutzern und Anwohnern zur Verfügung und können hierbei oftmals sich erst anbahnende Konflikte lösen bzw. beratend zur Seite stehen. Inzwischen gibt es z.B. eine Vielzahl von erfolgreich erprobten Möglichkeiten, Wasserstände in Gewässern auf ein für beide Seiten erträgliches Maß dauerhaft abzusenken. Auf keinen Fall darf jedoch zur Selbsthilfe gegriffen werden. Nicht nur die Tiere an sich, sondern auch ihre Bauwerke, also die Burgen und Dämme, sind nach Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Bei ggf. notwendigen Eingriffen in ein Biberrevier, ist daher zwingend das Einvernehmen der Unteren Naturschutzbehörde einzuholen.

Da auch die Biberbetreuer nicht in der Lage sind, jedes der ca. 90 Biberreviere (entlang von ca. 150 km Fließgewässern bzw. 50 stehenden Gewässern) zu kontrollieren, bittet die Untere Naturschutzbehörde um Mithilfe. Vor allem neu etablierte Biberansiedlungen (nicht nur entlang von Weißer Elster, Pleiße oder Parthe) sind dabei von besonderem Interesse. Aktivitäten von Bibern (Fraßspuren, Dämme, Burgen, Fährten etc.) können gern unter 03437 984-1977 bzw. per Mail an sven.moehring@lk-l.de gemeldet werden.

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