Am 24.10.2017 übergaben Vertreter von Naturschutzorganisationen die von Roland Rammer initiierte Petition „Baumschutzgesetz verabschieden – Kommunalen Baum- und Gehölzschutz in Sachsen wieder ermöglichen“ im Sächsischen Landtag. Der NABU gehörte zu den Erstunterzeichnern der Petition. Er engagiert sich bereits seit der Aufhebung des Baumschutzgesetzes im Jahr 2010 dafür, dass die Staatsregierung und der Sächsische Landtag ein entsprechendes Gesetz verabschieden, mit dem Städte und Gemeinden wieder in die Lage versetzt werden, Bäume und Gehölze auf ihrem Gebiet entsprechend der lokalen Bedürfnisse wirksam durch kommunale Baumschutzsatzungen unter Schutz zu stellen.
Aktuell verbieten die seit der CDU/FDP-Gesetzesänderung im Jahr 2010 (Baum-Ab-Gesetz) geltenden Einschränkungen, einen Großteil der Gehölze unter Schutz zu stellen und verkomplizieren zielführende Verwaltungsverfahren. Kommunen wurden seitdem erheblich in ihrer Selbstverwaltungshoheit eingeschränkt und die Möglichkeiten, mit einer Satzung die Gehölze auf ihrem Gemeindegebiet zu schützen, weitgehend abgeschafft. Seitdem steht eine Fällung bei einer Vielzahl von Gehölzen und einer Reihe von Baumarten wie Pappeln oder Weiden sowie allen Bäumen mit einem Stammumfang unter einem Meter auf bebauten Grundstücken im alleinigen Belieben des Eigentümers. Für die verbliebenen Genehmigungspflichten wurde eine beispiellos kurze Frist von drei Wochen eingeführt, nach deren Ablauf auch diese Bäume ohne jede Genehmigung gefällt werden können (Genehmigungsfiktion). Mangels Antragsverfahren haben die Kommunen keinen Überblick mehr über die genauen Gehölzverluste. Diese sind landesweit sowohl in den Städten als auch auf dem Land überall zu beobachten. Es geht geschätzt um jährlich mehrere tausend Bäume, die ersatzlos gefällt werden.
Der aktuell dem Landtag vorliegende Gesetzesentwurf sieht vor, in Anlehnung an die Regelung des früheren § 22 SächsNatSchG, Städte und Gemeinden wieder in die Lage zu versetzen, lokal wirksame Gehölzschutzsatzungen zu erlassen. Bei der Unterschutzstellung von Gehölzen dürfen dann nicht mehr von vornherein bestimmte Arten ausgeschlossen werden. Zudem sollen Bäume nicht erst ab einem bestimmten Stammumfang geschützt werden können. Kommunen muss es erlaubt sein, nach eigenem Ermessen auch Sträucher und Hecken schützen zu können. Die Behörden sollen durch die Auflage von Ersatzpflanzungen oder Ersatzzahlungen sicherstellen können, dass Grundstückseigentümer auch im Bereich des Naturschutzes ihren verfassungsrechtlichen Verpflichtungen der Allgemeinheit gegenüber nachkommen.
In Zeiten des weltweiten Klimawandels sollte die sächsische Staatsregierung endlich das „Baum-Ab-Gesetz“ rückgängig machen, denn Bäume, Sträucher und Hecken sind Staubfilter, Wasserspeicher und Sauerstofferzeuger, dienen dem Erosions- und Hochwasserschutz und wirken temperaturausgleichend. Sie haben eine günstige lufthygienische und klimatische Wirkung. Sie sind Lebensstätte verschiedenster Tier- und Pflanzenarten und prägen unsere Ortsbilder und Landschaft ästhetisch.
Die neue LZ Nr. 48 ist da: Zwischen Weiterso, Mut zum Wolf und der Frage nach der Zukunft der Demokratie
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