Zur Frage einer landeseigenen Wohnsitzauflage für Asylsuchende erklärt Petra Zais, asylpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag: „Eine landesweite Wohnsitzregelung, die geflüchtete Menschen dazu zwingt, in ländlichen Regionen zu bleiben, lehne ich ab. Geflüchtete müssen wie alle anderen Menschen dorthin ziehen können, wo sie für sich Perspektiven sehen. Der Zwang, in einem bestimmten Ort wohnen zu müssen oder sich in einem bestimmten Ort gerade nicht niederlassen zu dürfen, ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Recht auf Freizügigkeit und freie Wahl des Wohnsitzes.“
„Anstatt in die Freiheitsrechte der geflüchteten Menschen einzugreifen, müssen die ländlichen Gebiete, die von Abwanderung betroffen sind, mit konkreten Angeboten – wie bezahlbaren Wohnraum, Jobs, Kita- und Schulplätze – um den Verbleib in der Region werben.“
Nach dem Urteil des EUGH vom März 2016 ist die Wohnsitzauflage nur dann möglich, solange sie der Integration dient und nicht einer gleichmäßigen Verteilung von Soziallasten.
„In den bisherigen Pro-Argumenten von Integrationsministerin Petra Köpping (SPD) nimmt aber genau der Punkt der Verteilung von sog. Soziallasten die zentrale Stelle ein. Ein Perspektivwechsel auf die Motivation, die der Wanderung in die Ballungszentren zugrunde liegt, wäre deshalb dringen geboten. Wenn die Integrationsministerin die mögliche Entwicklung sozialer Brennpunkte in den sächsischen Großstädten durch einen Wohnsitzzwang verhindern will, verkennt sie ganz klar Ursache und Wirkung. Ein sozialer Brennpunkt entsteht nicht zwingend dort, wo viele Menschen auf engem Raum zusammen leben, denn das ist in jeder Großstadt der Fall. Ein Viertel bekommt erst dann ein Problem, wenn soziale Ausgrenzung den Alltag der Menschen bestimmt.“
„Deshalb muss genau dort mehr investiert werden in Kita, Schule, Erwachsenenbildung und kulturelle Angebote. Die sächsischen Ballungszentren Dresden, Leipzig und Chemnitz brauchen die solidarischen Unterstützung des Freistaates und der Landkreise. Die von der Bundesregierung zur Verfügung gestellten Integrationsgelder müssen deshalb zunächst dahin verteilt werden, wo die Geflüchteten tatsächlich leben. Darüber hinaus muss der Freistaat zügig für eine Aufstockung der den Großstädten zur Verfügung gestellten Mittel für den Kita- und Schulhausbau sowie den Wohnungsbau sorgen.“
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Die Geflüchteten sind aber auch eine Chance für ländliche Regionen, die dort vorhandene Infrastruktur zu erhalten.
Schulen und Kindergärten auf dem Land können durch die Kinder der Geflüchteten ihre Weiterexistenz sichern.