In regelmäßigen Abständen erfragt die Landtagsabgeordnete Juliane Nagel die Unterbringungssituation Asylsuchender in den Landkreisen und Kreisfreien Städten. In der aktuellen Antwort des sächsischen Innenministeriums geht es um die Auslastung der Gemeinschaftsunterkünfte, die Quote der dezentralen Unterbringung und die abgebauten dezentralen Unterbringungsplätze (Parlaments-Drucksache 6/10060).
Dazu erklärt die Fragestellerin Juliane Nagel, Sprecherin für Flüchtlings- und Migrationspolitik der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag: „Die Landkreise bauen dezentrale Unterbringungsplätze in Größenordnungen ab. Seit Jahresbeginn wurden in acht Landkreisen und zwei Kreisfreien Städten insgesamt 2.814 Wohnungen ‚abgemietet‘. Ausnahmen stellen die Stadt Leipzig, der Erzgebirgskreis und der Landkreis Mittelsachsen dar, hier wurden keine Wohnungskapazitäten abgebaut. Gleichzeitig bewegt sich die Zahl der dezentral untergebrachten Asylsuchenden weiter auf niedrigem Niveau, laut Antwort liegt die Durchschnitts-Quote der Kreise/Kreisfreien Städte bei 63 %. Die reale Zahl dürfte jedoch darunter liegen, denn der Begriff des dezentralen Wohnens wird in den Landkreisen und kreisfreien Städten offensichtlich verschieden ausgelegt. Die Stadt Leipzig definiert dezentrales Wohnen ausschließlich als ‚das selbstbestimmte, im Familienzusammenhang oder in freiwilligen Wohngemeinschaften gelebte Wohnen in einer in der Regel selbstgewählten Wohnung.’
Aus Sicht der Linksfraktion muss das selbst bestimmte Wohnen in eigenen Wohnungen weiter gefördert und ausgebaut werden. In der – vom Landtag leider abgelehnten – Novelle des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes (Parlaments-Drucksache 6/4865) hatte die Fraktion im vergangenen Jahr den Vorrang der Unterbringung in Wohnungen vorgeschlagen. Die Abmietung von Wohnungen ist ein politischer Fehler! Obwohl Landkreise und Städte vor allem im Jahr 2015 in aller Schnelle Miet- und Betreiberverträge für Gemeinschaftsunterkünfte abschließen mussten, darf nicht vergessen werden, dass die Menschen im Mittelpunkt stehen. Wohnungen bieten im Gegensatz zu Gemeinschaftsunterkünften Privatsphäre, Ruhe und gewährleisten eine stärkere Selbstständigkeit der Asylsuchenden. Nicht zuletzt bieten nicht-zentrale Unterkünfte mehr Schutz vor rassistischen Angriffen.
Die Zahl der Plätze in Gemeinschaftsunterkünften bewegt sich weiter auf hohem Niveau und liegt in allen 13 Gebietskörperschaften zusammengenommen bei 17.689. Davon sind laut aktueller Antwort des SMI nur 70 % ausgelastet. Die Linke ist der Überzeugung, dass der Freistaat Leitlinien für dezentrale Unterbringung braucht, die Integration vor Ort befördern.
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