Die Landesdirektion Sachsen hat den Beschluss des Chemnitzer Stadtrates vom 31. August 2016 teilweise aufgehoben. Die Aufhebung betrifft die Untersagung der Nutzung städtischer Flächen für Zirkusbetriebe mit nichtmenschlichen Primaten, Elefanten, Großbären, Nashörnern, Flusspferden und Giraffen.
Der Stadtratsbeschluss war aufzuheben, da er rechtswidrig ist. Er verstößt gegen Bundesrecht, für das die Gesetzgebungskompetenz ausschließlich beim Bund liegt. Darüber informierte die Landesdirektion Sachsen die Stadt Chemnitz bereits mit Schreiben vom 8. Februar 2017. Zugleich forderte sie die Stadt auf, den rechtswidrigen Beschluss aufzuheben.
Der Stadtrat der Stadt Chemnitz stimmte daraufhin in den Sitzungen am 5. April und am 3. Mai 2017 über die Aufhebung des Beschlusses ab. In beiden Sitzungen gab es dafür keine Mehrheit. Um eine gesetzeskonforme Verwaltung sicherzustellen beanstandete die Landesdirektion Sachsen in ihrer Funktion als Aufsichtsbehörde am 15. Mai 2017 förmlich den Beschluss und hob ihn am 21. Juli 2017 auf.
Der Chemnitzer Stadtratsbeschluss ist rechtswidrig, da auch Zirkussen, die nichtmenschliche Primaten, Elefanten, Großbären, Nashörner, Flusspferde und Giraffen mitführen, im Rahmen der bestehenden Vorschriften grundsätzlich der Zugang zu städtischen Veranstaltungsflächen als öffentliche Einrichtungen zu gewähren ist. Der Stadtratsbeschluss stellt insofern eine unzulässige Beschränkung dieses Zugangsrechts dar. Solange die Zirkusse über die im Tierschutzgesetz vorgesehenen Erlaubnisse über die Zurschaustellung von Tieren verfügen und auch ansonsten die tierschutzrechtlichen Vorgaben beachten, fehlt der Stadt Chemnitz bereits die rechtliche Regelungskompetenz für den Erlass entsprechender Beschränkungen.
Des Weiteren greift die Zugangsbeschränkung für Zirkusse in unzulässiger Weise in die Freiheit der Berufsausübung von Zirkussen nach Artikel 12 Grundgesetz ein. Die Berufsausübungsfreiheit umfasst für ein Zirkusunternehmen sowohl den Ort, an dem die Vorführung stattfinden soll, als auch die Wahl der Tiere.
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