Geht ein Produkt kaputt oder hat es einen Mangel, haben Verbraucher zwei Jahre nach dem Kauf ein Recht auf Gewährleistung. Doch was tun, wenn die Waschmaschine nach fünf Jahren den Geist aufgibt? Für Verbraucher ist das ärgerlich: Sie müssen das Gerät meist auf eigene Kosten reparieren lassen oder austauschen. „Gerade bei Produkten, die eine Lebensdauer von zehn oder mehr Jahren haben, ist es oft nicht nachvollziehbar, dass die Gewährleistung bereits nach zwei Jahren endet“, sagt Stefanie Siegert von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Ein weiteres Problem sind Händler, die versuchen, die Gewährleistungsrechte der Kunden zu umgehen. „Händler sind die ersten Ansprechpartner für Reklamationen“ erklärt Siegert. „Immer wieder kommt es aber vor, dass Händler Kunden an den Hersteller verweisen oder innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf behaupten, Verbraucher hätten kein Recht auf Gewährleistung, weil sie das Produkt selbst beschädigt hätten.“ Tatsächlich aber muss der Händler beweisen, dass der Schaden wirklich vom Verbraucher verursacht wurde und nicht schon beim Kauf vorlag.

Mit ihrer Umfrage wollen die Verbraucherzentralen erfassen, welche Probleme bei der Reklamation defekter Geräte auftauchen. Die Umfrage läuft von 1. Juni bis 31. August. Sie ist unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/gewaehrleistung-garantie-umfrage abrufbar und liegt in den Beratungsstellen aus. Die Umfrage wird im Rahmen des Projekts „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert.

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