Am heutigen Montag, 15.05.2017, findet in Leipzig eine Versammlung unter dem Motto „Für ein Recht auf saubere Luft“ um 19 Uhr auf dem Lindenauer Markt statt, bei der Bündnis 90 /Die Grünen zusammen mit der Deutschen Umwelthilfe (DuH) auf die Situation in Leipzig hinweisen und Druck für wirksame Luftreinhaltemaßnahmen machen will.
Luftschadstoffe beeinträchtigen die Gesundheit der Menschen und die Lebensqualität in Städten. Erhöhte Stickstoffdioxidkonzentrationen greifen die Atemwegsschleimhäute an und gefährden die Atemwegsfunktionen, Ruß verursacht Krebs und Feinstaubbelastungen stellen ein hohes Gesundheitsrisiko dar. [Quelle: Stadt Leipzig, 2016] Zwar ist durch die Umweltzone in Leipzig die Belastung durch diese Schadstoffe gesunken, durch die Zunahme an Fahrzeugen in der Stadt aufgrund des Bevölkerungszuwachses ist dieser Effekt aber wieder rückläufig – die Belastung nimmt wieder zu.
Hierzu Stadträtin Anett Ludwig: „Die Stickstoffdioxidbelastung wird hauptsächlich durch den Kfz-Verkehr verursacht. Der Umweltindikatorenbericht der Stadt Leipzig zeigt, dass die Stickstoffdioxidemissionen in Leipzig zwar seit Jahren rückläufig sind, seit 2015 aber wieder steigen und über dem Grenzwert von 40 µg/m3 pro Jahr liegen. Das Umweltqualitätsziel von 20 µg/m3 wurde bis heute nicht erreicht.“
Der Jahresmittelwert für krebserregenden Ruß überschreitet durchgehend den Grenzwert. Auch hier ist das Umweltqualitätsziel in Höhe von 0,8 µg/m3 nicht erreicht.
Auch Feinstaubbelastungen sind zwar sinkend, jedoch konnte das Umweltqualitätsziel von kleiner als 50 µg/m3 nicht erreicht werden.
Die Verbesserung der Luftqualität ist nach Einschätzung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehr auf bundespolitische oder europapolitische Beschlüsse (Rußpartikelfilter, Umweltzonen) zurückzuführen, als auf das Engagement des Umweltdezernats. Denn wenn die Grenzwerte für Luftschadstoffe dennoch überschritten werden, dürfen betroffene Bürgerinnen und Bürger ihr „Recht auf saubere Luft“ einklagen. Aus dem Grund hat die Deutsche Umwelthilfe ein Klageverfahren deutscher Städte eingereicht, um die Anstrengungen für saubere Luft zu vergrößern – bis hin zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie Fahrverboten.
Anett Ludwig: „Zwar gibt es einen Luftreinhalteplan, aber für eine dauerhafte Einhaltung des Grenzwertes nach der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) muss der Luftreinhalteplan, die Fortschreibung der Umsetzungsberichte sowie eine Stellenbesetzung in Leipzig konsequent umgesetzt werden. Nicht ohne Grund hat unsere Fraktion im Doppelhaushalt 2017/18 die finanzielle Untersetzung der Stelle für Luftreinhaltung beschlossen. Wirksame Luftreinhaltemaßnahmen sind entscheidend, dazu gehören neben der Stärkung des ÖPNV die Reduzierung des Verkehrs und notfalls auch Fahrverbote.“
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