Das aufgrund des Ausbruchs von Geflügelpest bei Nutzgeflügel seit dem 2. Februar 2017 bestehende Beobachtungsgebiet im Leipziger Norden wird aufgehoben. In den Stadtteilen Lützschena-Stahmeln, Wahren, Lindenthal, Wiederitzsch, Möckern, Gohlis, Eutritzsch, Seehausen, Mockau, Plaußig-Portitz, Thekla und Schönefeld-Abtnaundorf musste bis zum heutigen Tag jedes in Haltung verendete Geflügel gemeldet werden. Diese besonders scharfe Regelung gilt nun nicht mehr.
In den benannten Stadtteilen gelten jedoch weiterhin die Maßnahmen für das Beobachtungsgebiet wegen der Wildvogel-Geflügelpest. Nach wie vor gilt für alle gehaltenen Vögel im Freistaat Sachsen die Aufstallungspflicht. Weitere Infos können auf www.leipzig.de eingesehen werden.
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