Über 4.000 Euro für eine angebliche Urheberrechtsverletzung – derartige Tauschbörsen-Abmahnungen landen derzeit in viele Email-Postfächer. Angeblich sollen die Empfänger der E-Mails illegal Bildbearbeitungssoftware von „Adobe Photoshop CS6-Master Collection“ im Internet verbreitet haben. Die Betrüger, die hinter dieser Spam-Masche stecken, tarnen sich mit den bekannten Kanzleinamen wie Waldorf & Frommer- oder SKW Schwarz Rechtsanwälte. „Doch keine der beiden Kanzleien steht im Zusammenhang mit den unseriösen Zahlungsaufforderungen“, erklärt Rechtsexpertin Stefanie Siegert von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Betroffene sollten in keinem Fall den in der E-Mail angegeben Button „Dokument abrufen“ anklicken und darüber hinaus keine Anhänge öffnen. „So kann Schadsoftware auf den Computer oder das Smartphone gelangen und in Folge Passwörter oder gar Kontodaten abgefischt werden“, so Stefanie Siegert weiter. „Am besten ist es deshalb, die Mail einfach in den E-Mail-Papierkorb zu befördern und sich nicht von den perfiden E-Mails unter Druck setzten lassen.“

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